Von Führerscheinumtausch bis Euro 7: Im kommenden ändert sich bei der Mobilität so einiges. Der TÜV Verband listet listet die Änderungen auf.
Im Jahr 2026 treten bei der Prüfung von Fahrzeugen zahlreiche Neuerungen in Kraft. Neben der technischen Sicherheit stehen digitale Sicherheit und Nachhaltigkeit im Fokus. Der TÜV-Verband fasst zusammen, was sich für Wirtschaft und Verbraucher im kommenden Jahr ändert.
Führerscheinumtausch – neue Frist läuft:
Wer zwischen 1999 und 2001 seinen Kartenführerschein erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat bei der zuständigen Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgeramt des aktuellen Wohnsitzes umtauschen. Dieser ist jeweils 15 Jahre gültig und fälschungssicher. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer noch mit einem alten Exemplar unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Hauptuntersuchung: Braune HU-Plakette wird vergeben:
Bestehen Fahrzeuge die Hauptuntersuchung (HU), erhalten Halterinnen und Halter vom TÜV im Jahr 2026 eine braune Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2028. Das gilt für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre zur HU müssen. In welchem Monat die Prüfung fällig ist, zeigt die Zahl oben „bei 12 Uhr“ auf der Plakette. Die Ziffer 6 steht beispielsweise für Juni. Alternativ hilft ein Blick in die i-Kfz App oder in den Fahrzeugschein, die offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil I“ heißt. Darin ist der nächste HU-Termin vermerkt. Wer den Termin um zwei Monate oder mehr überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei längerem Verzug kann eine vertiefte HU angeordnet werden, die zusätzliche Kosten verursacht.
Mobilität: Nächstes Jahr kommt Euro 7
Neue Abgasnorm Euro 7 kommt
Für neu zugelassene Pkw gilt ab Januar 2026 die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e, die als Zwischenschritt zu Euro 7 dient. Ab dem 29. November 2026 gilt dann für neu entwickelte Pkw mit neuer Typgenehmigung die Abgasnorm Euro 7. Für alle neu zugelassenen Fahrzeuge greift sie ab Ende 2027. Die Norm schreibt unter anderem eine präzisere Messung ultrafeiner Partikel vor und schließt erstmals auch den Abrieb von Reifen (Grenzwerte folgen ab 2030) und Bremsen ein. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Speicherkapazität der Batterie nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent.
Next-Generation-eCall wird Pflicht:
Ab 1. Januar 2026 wird für neu entwickelte Fahrzeugtypen (also Typgenehmigungen, die ab diesem Datum beantragt werden) die Ausstattung mit Next-Generation-eCall (NG eCall) Pflicht. Konkret betrifft das Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Ab 1. Januar 2027 dürfen dann keine Neuwagen ohne die neue Technik mehr zugelassen werden. NG-eCall ist ein automatisches, vernetztes Notrufsystem, das Unfälle schneller meldet und gleichzeitig deutlich mehr Daten liefert als die alte eCall-Version. Statt des alten 2G/3G-Netzes nutzt NG-eCall das modernere 4G/LTE- und 5G-Netz. Für Bestandsfahrzeuge gibt es keine Nachrüstpflicht.
Noch mehr Assistenzsysteme werden Pflicht:
Ab 7. Juli 2026 dürfen nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit folgenden Fahrassistenzsystemen neu zugelassen werden:
- Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich (Fußgängerschutz)
- Hochentwickeltes Notbremssystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern
- Notfall-Spurhalteassistent auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung.
- Hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Vorrichtung für Alcolock
- Ereignisbezogene Datenaufzeichnung (EDR)
- Notbremslicht
Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV):
Im Jahr 2026 wird die überarbeitete Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft treten, ein genauer Termin steht aber noch nicht fest. Ziel der Reform ist es, die Regeln für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge stärker an die des Radverkehrs anzugleichen und die Nutzung von Mikromobilität im Verkehrssystem zu verbessern. Künftig sollen E-Scooter auf Radwegen und in Fahrradstraßen grundsätzlich den gleichen Vorgaben folgen wie Fahrräder. Zudem sind höhere technische Anforderungen geplant, etwa bei Beleuchtung, Bremsen und Batteriestandards, um die Sicherheit dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr zu erhöhen. Titelfoto: SP-X


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