bidirektionales Laden

Bidi-Laden: Bundesnetzagentur startet MiSpeL

MiSpeL: Die Bundesnetzagentur stellt bidirektionales Laden und stationäre Speicher gleich. „Ein Meilenstein“.

In Deutschland war bidirektionales Laden – also das Einspeisen von Strom aus Elektroautos zurück ins Netz oder in den Haushalt – bisher regulativ kaum möglich. Die Bundesnetzagentur bringt nun mit dem Entwurf zur „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL) entscheidende Neuerungen auf den Weg: Künftig sollen Elektroautos und stationäre Stromspeicher steuerlich und förderrechtlich gleichgestellt und flexibler am Strommarkt genutzt werden können.

Die MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur formt erstmals klare Rahmenbedingungen, damit bidirektionales Laden zum Alltag wird. Besitzer von E-Autos können ihr Fahrzeug künftig als stationären Speicher im Home-Energy-Management nutzen. Das bedeutet: Netzstrom kann in günstigen Zeiten eingespeichert und zu hohen Preisen ins Netz zurückgeführt werden – analog zu klassischen Heimspeichern. Bisher durften nur Stromspeicher, die ausschließlich mit Strom aus eigenen Erneuerbaren geladen wurden, für die EEG-Förderung genutzt werden. Die neue Regelung erlaubt nun auch die Nutzung von Netzstrom, ohne die Förderung für die „grünen“ Anteile zu verlieren.

Zwei neue Optionen für Speicher und Ladepunkte

Die Betreiber können künftig zwischen zwei Methoden wählen, um förderfähige und saldierungsfähige Strommengen rechnerisch zu erfassen:

  • Abgrenzungsoption: Für große PV-Anlagen; ermöglicht eine viertelstundenscharfe, exakte Zuordnung und maximiert die Marktprämie.
  • Pauschaloption: Für kleine Anlagen bis 30 kWp; vereinfacht die Zuordnung und verringert bürokratischen Aufwand für Privatnutzer.

Parallel dazu arbeiten Bundesregierung und Bundesnetzagentur daran, bidirektionales Laden steuerlich zu bevorzugen. Dienstwagenfahrer können künftig auch Strom, der am Arbeitsplatz geladen wurde, für Rückspeisung zuhause nutzen („Fremdtankstrom“). Überschüsse aus der Rücklieferung werden steuerrechtlich berücksichtigt. Für die EEG-Förderung und die EnFG-Umlage gelten jetzt praktikable und faire Regeln. Die Auswirkungen für Haushalte und Unternehmen sind:

  • Flexible Teilhabe am Strommarkt: Speicher (ob im E-Auto oder stationär) werden erstmals als aktiver Marktteilnehmer anerkannt.
  • Optimierte Eigenstromnutzung und Vergütung: Überschüssiger Strom lässt sich flexibel für Haushalt, Netz oder sogar gewerblichen Eigenbedarf verarbeiten – ohne Förderverlust.
  • Neue Geschäftsmodelle und Tarifkonzepte: Energieversorger können neue Service- und Tarifmodelle anbieten, z.B. dynamische Strompreise, Netzstabilitätsdienste oder P2P-Stromhandel.

Bedeutung für die Energiewende

MiSpeL gilt als Meilenstein auf dem Weg zu einem flexiblen, intelligenten Energiesystem. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betont: „Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung kleiner und großer Stromspeicher und das bidirektionale Laden von Elektromobilen.“ Die Möglichkeit, flexibel sowohl Netzstrom als auch erneuerbaren Strom zu speichern und anzubieten, hilft, die Volatilität der Energiewende besser zu beherrschen – etwa bei Solarschwankungen und Verbrauchsspitzen.

Am 1. Oktober 2025 startet die Bundesnetzagentur einen Workshop, wo die Eckpunkte mit Unternehmen, Netzbetreibern und Verbänden diskutiert und der finale Regelungsrahmen vorbereitet wird. Die MiSpeL-Festlegung tritt voraussichtlich 2026 in Kraft und macht Deutschlands Energiemarkt für Privatnutzer, Gewerbe und Stadtwerke offen für die nächste Phase der Sektorenkopplung. Titelfoto: Mitsubishi

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