Förderung, Mobilitätsmanagement KMU

BMDV unterstützt betriebliche Mobilität bei KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können Förderungen für die Gestaltung ihrer betrieblichen Mobilität beantragen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Förderprogrammen zur nachhaltigen Gestaltung ihrer betrieblichen Mobilität. Im Rahmen der Kampagne „mobil gewinnt“ stehen zwei Förderangebote im Bereich betriebliches Mobilitätsmanagement zur Verfügung. Ziel ist es, den Einstieg in nachhaltige Mobilitätskonzepte zu erleichtern und den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel spürbar zu fördern.

  • Initialförderung: Professionelle Erstberatung
    Diese Förderung richtet sich an KMU ohne oder mit wenig Erfahrung im Mobilitätsmanagement. Gefördert wird eine umfassende Erstberatung durch akkreditierte Expertinnen und Experten aus dem Beratungspool der Initiative „mobil gewinnt“.
    Die Beratung umfasst eine Bestandsaufnahme, die Analyse bestehender Strukturen und die Entwicklung eines maßgeschneiderten Mobilitätskonzepts. Dafür können bis zu 5.000 Euro Fördermittel beantragt werden.
  • Breitenförderung: Umsetzung konkreter Maßnahmen
    Für Unternehmen, die bereits über ein Mobilitätskonzept verfügen oder konkrete Projekte planen, bietet das BMDV finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung bewährter Maßnahmen. Gefördert werden unter anderem:

    • Anschaffung von Lastenrädern und Lasten-Pedelecs
    • Einrichtung von Radabstellanlagen, Duschen und Umkleiden
    • Installation von Ladesäulen für E-Fahrzeuge
    • Kauf von Elektroautos, E-Transportern oder E-Rollern
    • Durchführung von Mobilitätsaktionstagen
    • Nutzung von Carsharing- und Mietangeboten
    • Einführung von Mobilitäts-Apps und Softwarelösungen

Im Rahmen der Breitenförderung sind pro Unternehmen bis zu 60.000 Euro Förderung möglich. Kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende und max. 10 Millionen Euro Jahresumsatz) erhalten eine Förderquote von 60 Prozent, mittelständische Unternehmen (bis 250 Mitarbeitende und 50 Millionen Euro Jahresumsatz) eine Quote von 50 Prozent. Bei Elektrofahrzeugen bezieht sich die Förderung auf die Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Verbrennern.

Interessierte KMU können ihre Anträge für beide Förderangebote noch bis zum 31. Dezember 2026 beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr einreichen. Weitere Informationen und den offiziellen Beratungspool finden Unternehmen direkt unter mobil-gewinnt.de. Titelfoto: VW

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