Die Bundesregierung plant die Abschaffung der Feinstaubplakette für Elektroautos mit E-Kennzeichen.
Für Fahrer von Elektroautos könnte bald Schluss sein mit einem bürokratischen Anachronismus: der Pflicht, eine grüne Feinstaubplakette beim Befahren von Umweltzonen zu führen. Laut aktuellen Informationen aus dem Bundesumweltministerium plant die Bundesregierung eine Ausnahme für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen.
Der Schritt steht kurz bevor – ein Entwurf zur Änderung der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aus dem Jahr 2006 befindet sich bereits in der internen Abstimmung. Die geplante Änderung würde festlegen, dass reine Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride mit E-Kennzeichen künftig keine Umweltplakette mehr benötigen, um in Umweltzonen zu fahren.
Bereits im Juni 2024 beschäftigte sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema. Eine Bürgerpetition hatte gefordert, die Plakettenpflicht für E-Autos abzuschaffen, da sie – abgesehen von Brems- und Reifenabrieb – keine Feinstaubemissionen verursachen. Zudem sei jedes Elektrofahrzeug durch das E-Kennzeichen eindeutig erkennbar.
Der Ausschuss unterstützte die Petition und übergab eine entsprechende Beschlussempfehlung an das Bundesumweltministerium. Nun wurde der Vorschlag konkret: Wie die Bundestagsabgeordneten Anna Aeikens und Benedikt Büdenbender (beide CDU/CSU) mitteilen, plane das Ministerium offiziell, „eine Ausnahme der Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von der Plakettenpflicht“ in die Verordnung aufzunehmen.
Inkrafttreten schon in diesem Jahr
Anna Aeikens begrüßt die geplante Neuregelung: „Wir sehen erfreulicherweise Rekordzulassungszahlen bei Elektroautos in Deutschland. Dass wir mit dem Wegfall der Umweltplakette einen unnötigen Kostenpunkt und bürokratischen Aufwand beseitigen, entlastet Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter und spart Verwaltungskosten.“ Auch Benedikt Büdenbender betont die Bedeutung des Vorhabens: „Wir wollen die E-Mobilität voranbringen. Dazu gehört neben Förderprogrammen auch der Abbau überflüssiger Bürokratie – und genau dazu trägt die Abschaffung der Plakettenpflicht bei.“
Wie schnell die Anpassung umgesetzt wird, steht noch nicht fest. Nach Angaben des Umweltministeriums soll das Verfahren „so zügig wie möglich“ abgeschlossen werden. Da es sich um eine Bundesrechtsverordnung handelt, kann sie ohne aufwendiges Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung geändert werden. Lediglich der Bundesrat muss am Ende zustimmen. Mehrere Bundesländer, darunter Bayern und Berlin, verzichten bereits darauf, Verstöße gegen die Plakettenpflicht bei E-Kennzeichen zu ahnden. Eine bundeseinheitliche Regelung gilt daher als logischer nächster Schritt – sie könnte noch in diesem Jahr kommen.
Auch Plug-in-Hybride, die bestimmte Effizienzstandards erfüllen – etwa eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern oder einen CO2-Ausstoß unter 50 Gramm pro Kilometer – sollen unter die Neuregelung fallen. Eine Unterscheidung zwischen reinen Elektroautos (BEV) und Plug-in-Hybriden (PHEV) sei für die Behörden im Vollzug kaum praktikabel. Titelfoto: Bussgeldkatalog.org


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