Ladeinfrastruktur

Ladeinfrastruktur: Autobahn GmbH bekommt Recht

Der EuGH entscheidet beim Streit um lukrative Ladeinfrastruktur an Autobahnen zugunsten der Autobahn GmbH.

Der Europäische Gerichtshof hat nun in einer Entscheidung die strittige Vergabepraxis der Autobahn GmbH grundsätzlich für rechtens erklärt. Somit geht der Streit um die lukrativsten Standorte für Ladeinfrastruktur an deutschen Autobahnen in eine neue Runde. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf müssen nun jedoch konkrete Details geklärt werden. Der Kläger, der niederländische Ladesäulenbetreiber Fastned, hofft weiterhin, dass das Verfahren in seinem Sinne ausgehen könnte.

Vor den europäischen Richtern ging es um die Frage, ob die private Betreibergesellschaft Tank & Rast selbst entscheiden darf, wer an bewirtschafteten Raststätten Ladesäulen aufstellt. Zu klären war dabei, ob die staatliche Autobahn GmbH die entsprechende Konzession an das Unternehmen zu Recht erteilt hatte. Der EuGH bejaht dies, formuliert allerdings spezielle Voraussetzungen. Ob diese zutreffen, muss nun das OLG klären.

Ausbau kommt zum Stillstand

Rund 90 Prozent der bewirtschafteten Rastanlagen an deutschen Autobahnen werden von den Unternehmen Tank & Rast und ihren Tochtergesellschaften betrieben. Sie entscheiden unter anderem, wer Kraftstoff verkaufen oder Shops und Gastronomie öffnen darf. Grundlage sind 360 Konzessionsverträge mit dem deutschen Staat, die zwischenzeitlich ohne erneute Ausschreibung auch um den Betrieb von Ladestationen erweitert wurden. Dagegen wendet sich die Klage von Fastned.

Das seit vier Jahren andauernde Verfahren und die unsichere Rechtslage hat den Ausbau der Ladeinfrastruktur an Autobahn-Raststätten verlangsamt und zuletzt zum Stillstand kommen lassen. Statt an den Premium-Standorten haben sich viele Ladesäulenbetreiber an den etwas abseits gelegenen Autohöfen angesiedelt. Zudem soll nun der Ausbau von Infrastruktur auf unbewirtschafteten Raststätten starten. SP-X/Titelfoto: Fastned

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