V2G Bundestag

V2G: Bundestag ebnet den Weg

Der Bundestag hebt die Doppelbelastung bei bidirektionalem Laden auf. Netzentgelte entfallen, Vehicle-to-Grid wird attraktiver.

Der Bundestag hat eine wegweisende Entscheidung für die Zukunft des bidirektionalen Ladens getroffen. Künftig entfällt die bisherige Doppelbelastung von Strom durch Netzentgelte und Stromsteuer beim Zwischenspeichern. Damit werden Anwendungen von Vehicle-to-Grid (V2G) wirtschaftlich deutlich attraktiver.

Am Donnerstagabend wurde der Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Das über 250 Seiten umfassende Dokument umfasst zahlreiche Anpassungen zu Strompreisen, Gasversorgung und Verbraucherschutz. Dennoch sticht eine Passage besonders hervor: Auf Seite 149 wird klargestellt, dass Strom, der aus dem Netz entnommen, gespeichert und zeitversetzt wieder eingespeist wird, künftig von Netzentgelten und Stromsteuer befreit ist. Das gilt sowohl für stationäre Stromspeicher als auch für bidirektional ladende Elektrofahrzeuge.

Bislang galten E-Autos rechtlich nicht als Energiespeicher, weshalb sie bei der Rückspeisung von Strom doppelt belastet wurden – beim Bezug und erneut bei der Einspeisung. Dieser große Nachteil machte Vehicle-to-Grid-Anwendungen bisher unwirtschaftlich. Mit der neuen Regelung entfällt diese Hürde.

Ein Meilenstein für das Bidi-Laden

Entscheidend ist der Verweis auf Paragraf 21 des Energiefinanzierungsgesetzes. Dieser erweitert die Befreiung von Netzentgelten auch auf Energiespeicher, die nur einen Teil ihres Stroms wieder ins Netz einspeisen. Damit können Betreiber künftig anteilig gespeicherte Energiemengen wirtschaftlich vermarkten. Der Verweis schließt ausdrücklich auch bidirektionale Ladepunkte von Elektroautos ein.

Das ist ein Meilenstein: Erstmals werden stationäre Speicher und Fahrzeugbatterien rechtlich gleichgestellt. Dadurch rückt das bidirektionale Laden näher an ein tragfähiges Geschäftsmodell heran und könnte langfristig zur Stabilisierung der Stromnetze beitragen.

Zeitgleich läuft das Konsultationsverfahren zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) der Bundesnetzagentur. Vorgesehen ist darin eine Pauschaloption, die es erlaubt, eingespeisten Strom aus gemischten Quellen – etwa aus PV-Anlagen und Netzstrom – einfach und ohne zweiten Stromzähler zu erfassen. Diese Regelung reduziert den Messaufwand erheblich und erleichtert die Nutzung von Energieflüssen im Haushalt.

Sollten die Gesetzesänderung und die MiSpeL-Regelung wie geplant umgesetzt werden, entfallen zwei zentrale Hürden für den breiten Einsatz von bidirektionalem Laden in Deutschland. Innerhalb des kommenden Jahres könnten damit real nutzbare wirtschaftliche Modelle entstehen. Laut Experten wird es jedoch noch rund neun bis zwölf Monate dauern, bis Netzbetreiber ihre Systeme anpassen. Zudem bleibt der Einsatz eines Smart Meters weiterhin erforderlich.

Vom Pilotprojekt zum Geschäftsmodell

Mit besseren regulatorischen Rahmenbedingungen wird der flächendeckende Einsatz von Vehicle-to-Grid zunehmend realistisch. Bisherige Pilotprojekte – meist im Eigenheimbereich – könnten bald durch kommerzielle Angebote abgelöst werden. Eine aktuelle Studie von Agora Energiewende prognostiziert ein mögliches Erlöspotenzial von bis zu 500 Euro jährlich ab 2030 für Fahrzeughalter.

Nicht alle Reformvorschläge wurden angenommen: Ein Antrag der Grünen zur vollständigen Digitalisierung der Netzanschlussverfahren fand keine Mehrheit. Betreiber großer Schnellladenetze bemängeln daher weiterhin die intransparenten Abläufe. Dennoch gilt der Beschluss insgesamt als wichtiger Schritt in Richtung Zukunft der Stromnetze und Elektromobilität. Titelfoto: Mitsubishi

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