Roaming-Preise

Nach Urteil: Fallen bald die Roaming-Preise?

Roaming-Preise: Das LG München hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das den deutschen Lademarkt umkrempeln könnte.

Das Landgericht München I hat am 6. Oktober 2026 in erster Instanz entschieden, dass der Ladestationsbetreiber EWE Go dem Roaming-Anbieter Digital Charging Solutions (DCS) keine höheren Kilowattstundenpreise berechnen darf als den eigenen Vertragskunden, wie das Branchenportal „electrive.net“ berichtet. Die Kammer sieht darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der EU-Verordnung AFIR und spricht DCS grundsätzlichen Schadenersatz für die Zeit seit dem 13. April 2024 zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gilt aber als wichtiger Präzedenzfall für die Preisgestaltung im öffentlichen Laden.

Was das Gericht entschieden hat

Im Kern ging es um den sogenannten Offer2All-Preis, also den Großhandelspreis, den EWE Go von Mobilitätsdienstleistern (MSP) wie DCS verlangt hat. Zum Stichtag 1. Januar 2025 lag dieser bei 0,837 Euro pro Kilowattstunde (brutto). An derselben Säule zahlten Ad-hoc-Nutzer 0,79 Euro und registrierte App-Kunden von EWE Go nur 0,52 Euro. Zusätzlich erhob EWE Go eine Blockiergebühr von 0,10 Euro pro Minute (netto), die ausschließlich MSPs traf.

Das Gericht untersagte EWE Go, DCS weiterhin diese höheren Preise zu berechnen. Es bezog das Diskriminierungsverbot ausdrücklich auf den Vergleich mit den eigenen Vertragskundenpreisen (0,52 Euro), nicht nur auf den Ad-hoc-Preis. Die Richter sahen den Aufschlag von rund 0,317 Euro pro Kilowattstunde – mehr als 60 Prozent – als nicht objektiv gerechtfertigt an. Auch die einseitige Blockiergebühr für MSPs erklärte die Kammer für unzulässig.

Die AFIR als rechtliche Grundlage

Die Klage stützte sich auf Artikel 5 Absatz 3 der AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation). Darin heißt es, dass Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte durch die berechneten Preise nicht zwischen Endnutzern und Mobilitätsdienstleistern oder zwischen verschiedenen Mobilitätsdienstleistern diskriminieren dürfen. Eine Differenzierung des Preisniveaus ist nur erlaubt, wenn sie verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt ist.

EWE Go hatte versucht, die Preisabstände mit höheren administrativen Kosten, Kundenbetreuungsaufwänden, unternehmerischen Risiken und vertraglichen Kundenbindungsmodellen zu begründen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und sah keine plausible Rechtfertigung für die deutliche Preisdifferenz.

Folgen für Roaming-Preise und Markt

DCS geht davon aus, dass Roaming-Anbieter ihren Kunden künftig bessere Preise anbieten können, sollte das Urteil rechtskräftig werden und Präzedenzwirkung entfalten. Das Preisniveau im Roaming könnte sich damit stärker an den Originalpreisen der Ladestationsbetreiber orientieren. Auch der bisher übliche Aufschlag für Ad-hoc-Zahlungen steht unter Vorbehalt, wenn er nicht objektiv begründet werden kann.

Jörg Reimann, CEO von DCS, betont, dass eine effektive Anwendung des Diskriminierungsverbots die Grundlage für funktionierenden Wettbewerb auf den Lademärkten sei. Timo Knapheide, General Counsel von DCS, nennt das Urteil die erste EU-weite gerichtliche Klärung der Frage, ob das Diskriminierungsverbot auch gilt, wenn ein Betreiber eigene Ladetarife anbietet.

Schadenersatz und nächste Schritte

Das Gericht hat EWE Go verpflichtet, DCS Schadenersatz für sämtliche Schäden zu leisten, die seit dem Inkrafttreten der AFIR am 13. April 2024 entstanden sind. Branchenkreise sprechen von mehreren Millionen Euro, eine genaue Summe steht noch aus. Beide Seiten können Berufung einlegen, das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

EWE Go teilte mit, die Urteilsbegründung prüfen zu müssen, bevor über das weitere Vorgehen entschieden werde. Wegen des schwebenden Verfahrens äußere sich das Unternehmen nicht zu weiteren Inhalten. Titelfoto: EWE Go

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