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2024: Worauf Autofahrer sich einstellen müssen

Das neue Jahr bringt wieder einige Änderungen für Verkehrsteilnehmer, insbesondere Autofahrer. Darum geht´s.

Das Jahresende nähert sich – und damit das neue Jahr. Und das heißt stets, dass sich Autofahrer auf einiges Neues einstellen müssen. So auch 2024: Da geht es um höhere Autokosten, neue E-Mobilitäts-Prämien, Pflicht-Assistenten, Führerschein-Umtausch und mehr Sitzplätze in der Bahn. Doch der Reihe nach.

Steigende Kosten: Zum einen tritt am 1. Januar die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft, wodurch sich die Spritpreise an den Tankstellen erhöhen – von etwa drei Cent pro Liter geht der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie aus. Zum anderen erhöhen sich aufgrund von Inflation, hohen Ersatzteilpreisen und steigenden Werkstattkosten die Kfz-Versicherungsprämien; das Vergleichsportal Verivox prognostiziert einen durchschnittlichen Anstieg von zwölf Prozent.

E-Mobilität: Elektroautos werden ab dem Jahreswechsel weniger stark vom Staat gefördert: Statt wie bisher 4.500 Euro beträgt der Bundesanteil noch 3.000 Euro und wird auch nur noch für Fahrzeuge gewährt, deren Nettolistenpreis unter 45.000 Euro liegt (www.bafa.de/umweltbonus). Maximal können E-Auto-Käufer inklusive Herstelleranteil dann 4.785 Euro (brutto) als Zuschuss bekommen. 2024 will die Förderbank KfW erneut die Anschaffung privater Solarstrom-Ladestationen unterstützen, mit einem Volumen von 200 Millionen Euro. Der Zeitpunkt steht derzeit noch nicht fest.

Bahn: Die Deutsche Bahn schafft mit ihrem neuen Fahrplan 2024 auf beliebten Strecken mehr Kapazität: Zwischen Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie Berlin und München setzt sie neue, längere ICEs ein und erhöht die Anzahl der Fahrten, so dass hier 25 Prozent mehr Sitzplätze geschaffen werden. Mit dem Fahrplanwechsel gehen auch die Nachtzug-Strecken zwischen Berlin und Paris sowie Berlin und Brüssel an den Start, auf denen die Nightjets der Österreichische Bundesbahn dreimal wöchentlich verkehren.

Führerscheinumtausch: Wer noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein hat und zwischen 1965 und 1970 geboren ist, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen; sonst riskiert er ein Verwarngeld von zehn Euro. Ab 19. Januar 2025 sind die Geburtsjahrgänge 1971 und später dran.

HU-Plakette: Wer eine grüne HU-Plakette auf dem Kennzeichen hat, für dessen Fahrzeug steht 2024 die Hauptuntersuchung an.

Assistenzsysteme: Ab 7. Juli müssen alle Neuwagen eine Vielzahl von Assistenzsystemen serienmäßig haben, unter anderem Notbremsassistent, Notfall-Spurhalter oder Müdigkeitswarner sowie eine Blackbox mit Datenspeicher. Titelfoto: pixabay

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