Fahrrad-Versicherungen

Änderung der StVO: Scheuer fördert den Fahrradverkehr

Mit einer Änderung der StVO möchte Andreas Scheuer Radfahren in der Stadt sicherer machen. Bewirken dürften sie erstmal wenig.

Viele Kommunen wollen die Lebensqualität ihrer Bürger verbessern. Darum gilt es vielerorts, der Autoverkehr zurückzudrängen und alternative Fortbewegungsmittel zu fördern, sicherlich auch, um Fahrverbote zu umgehen. Die Politik möchte ihren Teil dazu beitragen, und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer plant die Änderung der StVO, die noch in diesem Jahr in Kraft treten könnte.

Mit ihr sollen die Radfahrer besser geschützt werden, Rettungsgassenblockierer heftiger bestraft und überhaupt die Sicherheit innerorts erhöht werden. Im Einzelnen sieht die Novelle vor:

  • Bei Nichtbilden einer Rettungsgasse drohen nun Bußgelder von 200 bis 300 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
  • Von 15 auf 100 Euro sollen die Geldbußen für verbotswidriges Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen steigen
  • Auf Fahrradschutzstreifen mit gestrichelter Linie soll künftig ein generelles Halteverbot gelten
  • Der Mindestabstand beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Rollern soll innerorts auf 1,5 und außerorts auf 2,0 Meter festlegt werden. Bislang sah die StVO lediglich einen „ausreichenden“ Abstand vor
  • Kfz über 3,5 Tonnen sollen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen
  • Erlaubt werden soll das Nebeneinanderfahren für Radfahrer, sofern diese dabei nicht den Verkehr behindern

Einige neue Verkehrsschilder

Fahrradzonen sollen eingerichtet werden, deren Regelung sich an den für Fahrradstraßen geltenden Regeln orientieren. In diesen soll Tempo 30 gelten, Radfahrer dürfen weder gefährdet oder behindert werden. Um dieser Zonen zu markieren, ist ein Verkehrszeichen entworfen worden. Neue Verkehrszeichen gibt es außerdem:

  • Ein ebenfalls neues Verkehrszeichen symbolisiert Lastenräder, für die künftig Kommunen spezielle Parkflächen ausweisen können
  • Verkehrszeichen sind für die Kennzeichnung von Radschnellwegen sowie für Überholverbote von Radfahrern durch mehrspurige Kfz geplant Schließlich ist eine Grünpfeilregelung mit entsprechender Beschilderung speziell für das Radfahren vorgesehen

Weitere Regelungen sehen vor, Busfahrstreifen für E-Roller und zudem für Pkw mit mehr als drei Insassen freizugeben. Darüber hinaus will man Carsharing fördern, unter anderem in dem Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge ausgewiesen werden können. Außerdem ist eine Plakette vorgesehen, die in der Windschutzscheibe Carsharing-Fahrzeuge auch als solche ausweist. Schließlich sollen Kommunen Straßenverkehrsbehörden künftig Parkflächen für E-Fahrzeuge mit Markierungen hervorheben dürfen.  Nach einer für den 19. August angesetzten Ressortabstimmung und einer anschließenden Länder- und Verbändeanhörung müssen schließlich die Länder über die Novelle abstimmen.

Mit welchen Auswirkungen vor Ort ist zu rechnen?

Auch wenn es eine ganze Reihe von Änderungen sind, die der Verkehrsminister hier auflistet und umsetzen will, so darf man doch davon ausgehen, dass dies auf die reale Verkehrssituation wenig Auswirkungen haben dürfte. Denn Hand aufs Herz: Welcher Lasterfahrer fährt im Schritttempo um die Kurve? Welcher Paketbote im Stress sucht sich einen angemessenen Platz zum Kurzparken? Und welchen Autofahrer wird ein Schild davon abhalten, einen vor ihm herschleichenden Radfahrer nicht zu überholen?

Immerhin: Die Maßnahmen zielen in die richtige Richtung. Ob sie kurzfristig mehr Sicherheit und Ordnung in die Städte bringen werden, darf angezweifelt werden. HM/SP-X/Foto: pixabay

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