Führerscheinrichtlinie

Ausschuss stimmt für EU-Führerschein-richtlinie

EU-Führerscheinrichtlinie: Führerscheinbesitzer sollen alle 15 Jahre zur ärztlichen Überprüfung – ab 70 vielleicht auch öfter.

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN) im EU-Parlament hat heute über seinen Berichtsentwurf zur EU-Führerscheinrichtlinie abgestimmt. Mit einer hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme wurde der Kompromiss angenommen.

Anders als die EU-Verkehrsminister stimmten die Abgeordneten des Verkehrsausschusses mehrheitlich für gesetzlich verpflichtende ärztliche Überprüfungen der Fahrtauglichkeit bei der Ausstellung und Erneuerung des Führerscheins. Gelten soll dies für alle Führerscheinbesitzer. Zukünftig sollen Autofahrer/innen alle 15 Jahre nachweisen, dass sie die körperliche und geistige Tauglichkeit für das Führen eines Kraftfahrzeugs erfüllen. Für Autofahrer/innen über 70 Jahren kann die Gültigkeitsdauer zusätzlich verkürzt werden.

Immerhin: Nachtfahrverbote und Tempolimits für Fahranfänger/innen, ein neuer SUV-Führerschein und die Erhöhung des Mindestalters für bestimmte Führerscheinklassen wurden mehrheitlich abgelehnt. Die finale Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments folgt im Januar 2024. Bis die EU-Richtlinie in nationales Recht umgewandelt ist kann es danach aber noch dauern.Titelfoto: SP-X

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