Behindertengerechtes Laden

Behindertengerechtes Laden: Kommt die Wende?

Menschen mit Behinderungen stoßen beim Laden oft auf (unüberwindliche) Hürden. Das soll sich nun ändern.

Beim Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur lief und läuft so einiges schief. Man bedenke nur die teils abgelegenen Ladesäulen auf manchen Rasthöfen – ohne Licht und Regenschutz. Aber es wurden auch andere Bedürfnisse vergessen: die von Menschen mit Behinderung. Behindertengerechtes Laden spielte bislang kaum eine Rolle. Das ändert sich nun erst langsam: Die ersten barrierefreien Ladesäulen kommen auf den Markt. Und auch das Design von Charging-Parks wird immer besser.

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, die gleichen Chancen haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Für die Elektromobilität heißt das: Öffentliche Ladesäulen müssen für alle E-Autofahrer, einschließlich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Seh- oder Hörbehinderungen, nutzbar sein. Das ist durchaus nicht immer der Fall; behindertengerechtes Laden ist noch eine Seltenheit. So liegen manche Ladesäulen hinter einem hohen Bordstein oder sind so eng verbaut, dass Rollstuhlfahrer keine Chance zur Annäherung haben. Displays und Tasten sind zu hoch oder zu niedrig angebracht, der Ladestecker schlecht zu erreichen oder zu schwergängig beim Einstöpseln. Auch sind die Parkplätze oftmals zu eng.

Behindertengerechtes Laden
Für Rollstuhlfahrer/innen ist der Zugang zur Ladesäule oft problematisch. Foto: Heidelberg

Gesetzlich ist bislang wenig geregelt. Die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur“ für Elektrofahrzeuge schreibt zwar bestimmte technische Standards vor, macht aber keine expliziten Vorgaben für behindertengerechtes Laden. Auch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das die Ladeinfrastruktur für Neubauten regelt, ist wenig verbindlich. Es wird lediglich auf die DIN-Normen für barrierefreies Bauen verwiesen. Dabei geht es aber vor allem um öffentlich Gebäude, Wege und Spielplätze. Mehr Klarheit soll das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringen, das aber erst Mitte 2025 in Kraft tritt. Es enthält dann aber auch beispielsweise Anforderungen an Zahlungsterminals.

Behindertengerechtes Laden: Bislang nur ein Leitfaden

Bis dahin muss sich die Branche mit dem Leitfaden „Einfach laden ohne Hindernisse“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur begnügen. Raul Krauthausen vom Verein Sozialhelden, der an der Erstellung des Papiers beteiligt war, begrüßt dessen Existenz, fordert aber auch eine Umsetzung: „Ein Leitfaden allein macht die Infrastruktur allerdings noch nicht barrierefrei. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass sowohl Städte und Kommunen als auch Hersteller und Betreiber die Anforderungen umsetzen.“

Erste Produkte kommen nun langsam auf den Markt. Der vor allem für seine Druckmaschinen bekannte Heidelberg-Konzern hat gerade die erste öffentliche AC-Ladesäule vorgestellt, die das TÜV-Zertifikat „DIN-Geprüft barrierefrei“ trägt. Das Modell „Connect.Public“ der Tochtermarke Amperfied soll Rollstuhlfahrern dank ergonomischer Gestaltung die Bedienung leicht machen. So gibt es unterhalb der Terminals rund 15 Zentimeter Freiraum für die Füße, der RFID-Kartenleser ist so angebracht, dass er im Sitzen erreichbar ist. Die Ladebuchse selbst liegt auf 85 Zentimetern Höhe, so dass sich das Kabel mit möglichst geringem Aufwand einstecken und entfernen lässt.

Letztlich sind die Modifikationen nur kleine Anpassungen. Aber wer sich mal die üblichen Zwei-Punkt-Ladesäulen in deutschen Städten unter der Perspektive eines Rollstuhlfahrers anschaut erkennt, wie notwendig sie sind. Mit einer barrierefreien Ladesäule allein ist es allerdings nicht getan. Auch die Umgebung muss für Menschen mit Behinderung leicht nutzbar sein. Die Leitstelle Ladeinfrastruktur schlägt für alle Wege rund um die Säule eine Durchgangsbreite von mindestens 90 Zentimetern vor. Zusätzlich sollte direkt vor dem Bedienelement eine Bewegungsfläche von 1,50 Meter mal 1,50 Meter freigehalten werden, die nach Möglichkeit nicht durch die zum Auto gespannten Ladekabel beeinträchtigt wird.

EnBW stellt barrierearmen Ladepark vor

Für enge Innenstädte mit den typischen Ladesäulen an Quer- oder Längsparkbuchten sind das ehrgeizige Vorschläge, die jeweils auf Kosten der eh oft knappen Parkflächen geht. Eine Alternative wäre die Installation der Ladesäule an bestehenden Behindertenparkplätzen, was aber aktuell für die Betreiber kein attraktives Geschäftsmodell sein dürfte. Deutlich einfacher wird die Umsetzung hingegen bei Ladeparks sein, die schon in der Planung die Anforderungen von bewegungseingeschränkten Nutzern berücksichtigen können. E-Mobilitätsprovider EnBW hat auf der IAA im Herbst in München zumindest einen „barrierearmen“ Ladepark vorgestellt. Ähnliches plant das Hamburger Architekturbüro Asselmeyer, das unter anderem die Ladestecker aus der Decke herausfahren will und ebenerdige Gastronomie und Waschräume vorschlägt.

Am weitesten ist die Barrierefreiheit aktuell wahrscheinlich beim Bezahlen gediehen. Bei Diensten wie Plug&Charge oder Autocharge handeln Fahrzeug und Ladesäule schon heute untereinander die Transaktionen aus. Eine Anmeldung oder Autorisierung per Karte, Chip oder Smartphone-App ist nicht mehr nötig. Sobald der Stecker eingestöpselt ist, läuft alles von allein. Noch beherrschen weder alle Autos noch alle Säulen die Technik, doch die Verbreitung wächst schnell. Auch die Zahl der barrierefreien Ladeplätze dürfte beständig höher werden. Bis auch der wenig rollstuhlfreundliche Bestand umgebaut ist, wird aber noch viel Zeit ins Land ziehen. SP-X/Titelfoto: Heidelberg

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