Ist die Dashcam in Deutschland erlaubt? Welche Aufnahmen zulässig sind, welche Bußgelder drohen und wie man die Kamera rechtssicher nutzt.
In vielen Ländern gehört die Dashcam längst zur Standardausstattung moderner Autos. In Deutschland dagegen führen die kleinen Kameras trotz wachsender Beliebtheit immer noch ein Nischendasein. Dabei können die Aufnahmen nach einem Unfall wertvolle Hinweise zum Hergang liefern und helfen, die Schuldfrage zu klären. Der Einsatz ist grundsätzlich erlaubt, doch gilt er rechtlich als Grauzone: Eine permanente Aufzeichnung ist aus Datenschutzgründen verboten.
Wann Dashcams erlaubt sind
Nach Angaben des Automobilclubs ACV dürfen Autofahrer Dashcams einsetzen, solange sie bestimmte Regeln beachten. Zulässig sind anlassbezogene Aufnahmen, also kurze Sequenzen, die erst bei einem Ereignis wie einem Unfall dauerhaft gespeichert werden. Eine dauerhafte Videoüberwachung des Straßenverkehrs mit Speicherung ist dagegen unzulässig. Grund ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Daten anderer Verkehrsteilnehmer dürfen nur erhoben werden, wenn ein konkreter Anlass besteht.
Der Bundesgerichtshof hat klare Leitlinien zur Dashcam-Nutzung festgelegt. Aufzeichnungen ohne konkreten Anlass dürfen nur kurzfristig gespeichert werden. Verstöße gegen die Datenschutzregeln können mit Bußgeldern im vierstelligen Bereich geahndet werden. Besonders heikel ist das Veröffentlichen nicht anonymisierter Aufnahmen in sozialen Netzwerken. Wer cloudbasierte Dashcam-Dienste nutzt, muss zudem prüfen, wo die Daten gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat.
So nutzen Autofahrer eine Dashcam rechtssicher
Die folgenden Punkte helfen, Kameras legal und effektiv einzusetzen:
- Loop-Modus einschalten: Die Kamera überschreibt alte Clips automatisch und speichert nur relevante Ereignisse dauerhaft.
- Richtige Position wählen: Am besten hinter oder unter dem Innenspiegel, ohne das Sichtfeld oder Airbags zu beeinträchtigen.
- Bildqualität kontrollieren: Kennzeichen, Verkehrszeichen und Fahrmanöver sollten erkennbar bleiben.
- G-Sensor richtig einstellen: Nur relevante Erschütterungen wie Unfälle sollen als Ereignis erkannt werden.
- Heckkamera als Ergänzung: Nützlich im Stadtverkehr oder bei häufigen Auffahrunfällen.
- Datenschutz beachten: Tonaufnahme deaktivieren, Videos nur im Anlassfall sichern und niemals ungefragt veröffentlichen.
- Beim Kauf auf Datenschutzfunktionen achten: Einige Modelle verpixeln automatisch Gesichter und Kennzeichen.
Kosten und empfehlenswerte Modelle
Für eine rechtssichere Dashcam sind keine teuren Geräte nötig. Schon Einsteigermodelle zwischen 50 und 100 Euro bieten die nötige Loop-Funktion. Kameras im Bereich von 100 bis 300 Euro liefern bessere Bildqualität, GPS und erweiterte Assistenzsysteme wie Spurhalte- oder Abstandswarner.
Dashcam-Aufnahmen können in Deutschland als Beweismittel zulässig sein. Der Bundesgerichtshof entschied 2018, dass das Interesse an der Unfallaufklärung das Persönlichkeitsrecht überwiegen kann, sofern nur anlassbezogene Aufnahmen gespeichert werden. Clips, die den Unfallhergang zeigen, helfen häufig Versicherungen und Gerichten bei der Rekonstruktion des Geschehens.
Wer Dashcams zur Anzeige von Verkehrssündern einsetzen will, begeht selbst einen Verstoß – nur die Polizei darf Aufnahmen zur Strafverfolgung nutzen. Bei Reisen ins Ausland sollten sich Autofahrer über die jeweilige Rechtslage informieren. In Österreich und Luxemburg etwa ist die Nutzung stark eingeschränkt oder verboten. Im Zweifel sollte man die Kamera vor dem Grenzübertritt abschalten. SP-X/Titelfoto: SP-X/Mario Hommen


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