E-Auto-Prämie

E-Auto-Prämie: Kaufdatum sollte zählen

Der Opel-Deutschland-Chef plädiert für Änderungen bei der Gewährung der E-Auto-Prämie: Kaufdatum sollte entscheiden.

Wie E-Autos künftig gefördert werden, ist weiterhin unklar. Derzeit ist die Innovationsprämie sowohl für reine E-Autos (BEV) als auch für Plug-in-Hybride (PHEV) bis zum Ende dieses Jahres fixiert. Doch auch wegen der Chipkrise gibt es Modelle, deren Lieferzeit mehr als 12 Monate beträgt. Diesen Käufern droht erneut eine Hängepartie, denn die Gewährung der E-Auto-Prämie ist mit dem Tag der Zulassung gekoppelt.

Lange Lieferzeiten, langes Zittern

Opels Deutschlandchef Andreas Marx schlägt in einem Interview mit der „Autogazette“ nun vor diesem Hintergrund eine Änderung bei der Beantragung des Umweltbonus vor. Statt die Gewährung wie bisher vom Zeitpunkt der Zulassung abhängig zu machen, solle das Datum des Kaufvertrags maßgeblich sein. „Alle Autos, die bis zum 31. Dezember bestellt werden, sollten auch die volle Höhe der Kaufprämie erhalten“, so der Manager. Mit einer solchen Regelung könne der Kunde heute ruhigen Gewissens ins Autohaus gehen und ein Elektroauto bestellen, ohne Gefahr zu laufen, nicht mehr in den Genuss der vollen Prämie zu kommen.

PHEV: Prämie nur bei Klimaschutzeffekt

Generell fordert Marx zudem eine schnelle Entscheidung über die künftige Förderung von E-Mobilen. Die aktuelle Regelung läuft Ende des Jahres teilweise aus. Ab 2023 halbiert sich laut aktuellem Stand der Bundesanteil auf 3.000 Euro. Statt bis zu 9.570 Euro wären es dann wieder nur 6.570 Euro – wie schon vor der Aufstockung im Jahr 2020. Darüber hinaus soll die Förderung von Plug-in-Hybriden grundsätzlich überarbeitet werden, so dass es nur noch für Modelle Geld gibt, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. HM/SP-X/Titelfoto: Mag

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