Verkehrsgerichtstag

Urteil: BMW darf Verbrenner verkaufen

Urteil: Die DUH erleidet mit ihrer Klage vor dem LG München eine Schlappe. Sie wollte, dass BMW den Verkauf von Verbrennern einstellt.

Das Landgericht München hat eine Klage wegen unzureichenden Klimaschutzes der Deutschen Umwelt-Hilfe (DUH) gegen den Autohersteller BMW abgewiesen. Der Verein wollte das Münchner Unternehmen verpflichten, den Vertrieb von Pkw mit Verbrennungsmotor ab Ende Oktober 2030 einzustellen. Zuvor war die DUH mit einer ähnlichen Klage gegen Mercedes gescheitert, das Verfahren gegen Volkswagen läuft noch. Zudem haben die Umweltschützer angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.

BVG mahnte Klimaschutz an

Hintergrund der Klagen ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021, das den Gesetzgeber mit Hinweis auf die Rechte künftiger Generationen zu mehr Klimaschutz verpflichtet. DUH und Greenpeace hatten damals angekündigt, vor diesem Hintergrund unter anderem gegen Automobilhersteller klagen zu wollen. Die DUH argumentiert dabei, dass der Ausstoß von Treibhausgasen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreife.

Das Landgericht hält das nicht für ausgeschlossen, sieht aber derzeit keine begründeten Ansprüche des DUH auf Unterlassung. Dabei sei zu berücksichtigen, dass sowohl der nationale als auch der europäische Gesetzgeber eine Vielzahl von Regelungen erlassen habe, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. (Az.: 3 O 12581/21) SP-X/Titelfoto: pixabay

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