Die neue E-Auto-Förderung bringt einen gestaffelten, einkommensabhängigen Zuschuss für BEV und PHEV, der rückwirkend ab 1. Januar 2026 gilt.
Der Bund fördert den Kauf und das Leasing von Elektroautos wieder mit direkten Zuschüssen. Je nach Einkommen und Familiensituation erhalten Käufer zwischen 1.500 und 6.000 Euro, wobei die Regelung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gilt. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro; bei Familien mit zwei Kindern steigt die Grenze auf 90.000 Euro.
Bundesumweltminister Carsten Schneider bezeichnet das Programm als „starken Anschub für die Elektromobilität“ und als Unterstützung für die heimische Autoindustrie, die inzwischen eine breite Palette elektrischer Modelle anbietet.
Doch schauen wir genauer hin: Für batterieelektrische Pkw (BEV) gibt es eine Basisförderung von 3.000 Euro. Für Haushalte mit maximal 60.000 Euro Einkommen erhöht sich der Zuschuss auf 4.000 Euro, bei einem Einkommen bis 45.000 Euro auf 5.000 Euro. Pro Kind kommen zusätzlich 500 Euro hinzu, maximal 1.000 Euro pro Haushalt.
Damit können Familien mit niedrigerem Einkommen inklusive Kinderbonus auf bis zu 6.000 Euro Förderung kommen. Die Mittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, für das Programm sind insgesamt drei Milliarden Euro vorgesehen.
Förderung für Plug‑in‑Hybride und Range Extender
Auch Plug‑in‑Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender sind weiterhin förderfähig, erhalten aber niedrigere Beträge. Für diese Antriebsarten liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Förderfähig sind sie nur, wenn sie höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.
Ab dem 1. Juli 2027 soll die Regelung überprüft und stärker am realen CO₂-Ausstoß ausgerichtet werden. Hintergrund ist die Kritik, dass viele PHEV im Alltag zu selten elektrisch bewegt werden und so ihr Klimavorteil verpufft.
Die neue Prämie gilt bereits für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen werden, kann aber voraussichtlich erst ab Mai beantragt werden, wenn das entsprechende Online-Portal startet. Käufer müssen die Förderung also zunächst rückwirkend beantragen und sollten Kaufverträge und Zulassungsunterlagen sorgfältig aufbewahren.
Die offizielle Präsentation der Details war eigentlich für den vergangenen Freitag geplant, wurde jedoch kurzfristig verschoben und nun am Montag nachgeholt. Als Grund nannte das Umweltministerium zusätzlichen Abstimmungsbedarf innerhalb der Bundesregierung.
Neben der Kaufprämie unterstützt der Staat E‑Autos weiterhin über steuerliche Vorteile. So wurde 2025 die Befreiung von der Kfz‑Steuer für reine Elektrofahrzeuge verlängert, was deren laufende Kosten zusätzlich senkt und den Umstieg gegenüber Verbrennern finanziell attraktiver macht.


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