Bislang konnte der digitale Fahrzeugschein nur über den Personalausweis verwaltet werden. Das hat sich nun geändert.
Mit dem digitalen Fahrzeugschein können Fahrzeughalterinnen und -halter ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) seit November 2025 bequem und sicher über die i-Kfz-App auf dem Smartphone verwalten. Bislang war das Hinzufügen des Fahrzeugscheins ausschließlich über die eID-Funktion des Personalausweises möglich.
Ab sofort ist dieser Prozess deutlich erweitert. Der Fahrzeugschein lässt sich bei der digitalen Fahrzeugzulassung auch per QR-Code in die App übertragen. Der QR-Code wird automatisch am Ende eines digitalen Zulassungsprozesses über die entsprechenden i-Kfz-Portale generiert.
Mit dem Generieren eines QR-Codes wird die Nutzung noch flexibler – insbesondere für:
- Unternehmen
- Handwerksbetriebe
- Dienstleister
- Fuhrparkbetreiber
Unternehmen können nun auf einfache Weise digitale Fahrzeugscheine bei Neuzulassung in der App bereitstellen – ohne dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu eID-Daten benötigen. Dies erleichtert sowohl den Mehrfahrerbetrieb als auch interne Prozesse erheblich.
Entlastung für Fuhrparks
Hintergrund: Seit September 2019 ist es möglich, unmittelbar nach der Anmeldung mit dem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen. Bislang mussten Halter auf die postalische Übersendung von Plakette und Papieren warten, seit September 2019 reicht für den Übergang der digitale Bescheid.
Bereits seit 2015 können Kraftfahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, seit 2017 ist auf diesem Weg zudem die Wiederzulassung möglich. Seit dem Herbst 2019 konnten dann in einem weiteren Schritt alle Standardzulassungsvorgänge von Privatpersonen über das Internet abgewickelt werden können. Dazu zählen neben Umschreibung, die Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel und Adressänderungen auch die Neuzulassung.
Bislang benötigte der Nutzer neben einem internetfähigen Gerät einen Personalausweis mit Online-Funktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose „Ausweis-App“ des Bundesinnenministeriums.
Ein Problem blieb allerdings: Wenn der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wie etwa bei finanzierten Fahrzeugen üblich bei der Bank liegt, ist die i-Kfz-Nutzung nicht möglich. Der darauf versiegelte Sicherheits-Code (ab 2018) ist nämlich für das Online-Verfahren nötig. Ein ähnliches Siegel zum Freirubbeln befindet sich seit 2015 auch auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), der ebenfalls für die i-Kfz-Nutzung vorliegen muss. Titelfoto:


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