Das Bundesumweltministerium verschiebt den Start der E-Auto-Förderung: Das Portal wird erst Mitte Mai freigeschaltet.
Der Start der neuen E-Auto-Förderung verzögert sich weiter. Das Bundesumweltministerium geht inzwischen davon aus, dass das Antragsportal nicht wie geplant am 1. Mai 2026 freigeschaltet wird, sondern erst im Laufe des Monats Mai online geht.
Nach Angaben des Ministeriums war der 1. Mai als Starttermin „zu sportlich“. Stattdessen soll die Website, über die Förderanträge gestellt werden können, nun im Laufe des Monats Mai freigeschaltet werden. Ein konkreter Grund für die Verschiebung wurde bislang nicht genannt.
Förderbedingungen weiter offen
Ein weiteres Problem ist, dass die genauen Förderbedingungen noch nicht veröffentlicht wurden. Erst wenn diese Regeln feststehen, kann das Portal überhaupt anlaufen. Das Ministerium arbeitet laut Bericht noch an den finalen Kriterien und will sie danach dem Bundesrechnungshof vorlegen.

Besonders offen ist noch, welche Anforderungen Plug-in-Hybride und Range Extender erfüllen müssen, um förderfähig zu sein. Im Raum steht weiterhin, dass sie eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen müssen.
So hoch fällt die Förderung aus
Nach den bisher bekannten Eckpunkten gibt es für reine Elektroautos eine Basisförderung von 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Range Extender 1.500 Euro. Je nach Haushaltsgröße und Einkommen kann die Förderung auf bis zu 6.000 Euro für BEV und 4.500 Euro für PHEV und EREV steigen.
Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und kann durch Kinder im Haushalt auf bis zu 90.000 Euro steigen. Die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten.
Für Kaufinteressenten heißt das: Wer ein förderfähiges E-Auto seit Jahresbeginn 2026 zugelassen hat, dürfte die Förderung später rückwirkend beantragen können. Allerdings bleibt vorerst offen, wann genau das Portal tatsächlich startet und welche Details am Ende verbindlich gelten. Titelfoto: pixabay


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