Die Frage, ob private Wallboxen ab 2027 verpflichtend bidirektionales Laden unterstützen müssen, sorgt aktuell für große Unsicherheit.
Hintergrund ist die neue Kommunikationsnorm EN ISO 15118-20, deren Umsetzung ab dem 1. Januar 2027 für neu installierte AC-Ladepunkte verpflichtend wird. Der Bundesverband Neue Mobilität (BNM) hat sich dazu nun klar positioniert und bringt mehr Klarheit in die Debatte.
Ab 2027 gilt die Norm EN ISO 15118-20:2022 für alle neu errichteten oder modernisierten öffentlich zugänglichen und privaten AC-Ladepunkte vom Typ Mode 3. Diese Norm regelt die Kommunikation zwischen Elektroauto und Ladeinfrastruktur und bildet die Grundlage für Funktionen wie Plug & Charge und perspektivisch auch bidirektionales Laden.
In der Branche wurde zuletzt vielfach angenommen, dass damit automatisch eine Verpflichtung zur Unterstützung von bidirektionalem Laden einhergeht. Laut BNM ist diese Interpretation jedoch nicht korrekt.
Übersetzungsfehler sorgt für Verwirrung
Ein wesentlicher Grund für die Unsicherheit liegt in der Delegierten Verordnung (EU) 2025/656, die ergänzend zur Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) beschlossen wurde. In der deutschen Fassung entstand der Eindruck, dass sich die Norm nur auf Nutzfahrzeuge bezieht. Laut Rückmeldung der EU-Kommission handelt es sich hierbei jedoch um einen Übersetzungsfehler.
Die Norm gilt somit breiter als zunächst angenommen. Viele Diskussionen in den vergangenen Monaten basierten laut BNM auf missverständlichen Formulierungen, die nun richtig eingeordnet werden müssen. Entscheidend ist: Die Einhaltung der EN ISO 15118-20 bedeutet nicht automatisch, dass eine Wallbox bidirektionales Laden beherrschen muss. Die Norm definiert in erster Linie Kommunikationsstandards zwischen Fahrzeug und Ladepunkt.
Für echtes bidirektionales Laden sind zusätzliche technische Voraussetzungen erforderlich. Dazu zählen unter anderem:
- Netzanforderungen wie die VDE-AR-N 4105 in Deutschland
- Weitere Normen wie die kommende EN 61851-1 Edition 4
- Technische Fähigkeiten auf Seiten von Fahrzeug und Ladeinfrastruktur
Viele dieser Anforderungen sind derzeit noch nicht final definiert oder harmonisiert. Deshalb kann aktuell nicht abschließend beurteilt werden, welche heutigen Wallboxen künftig bidirektionales Laden unterstützen können.
Weitere regulatorische Baustellen
Zusätzliche Unsicherheiten bestehen bei den Steckernormen. Laut EU-Vorgaben müssen künftig bestimmte Normen erfüllt werden:
- AC: EN IEC 62196-2:2022
- DC: EN IEC 62196-3:2022
Diese sind bislang jedoch noch nicht vollständig unter der Niederspannungsrichtlinie harmonisiert. Auch hier besteht also Klärungsbedarf. Aus Sicht des BNM zeigt sich ein grundlegendes Problem: Regulierung und politische Zielsetzungen entwickeln sich schneller als technische Normen und deren praktische Umsetzung.
Bidirektionales Laden bietet zwar großes Potenzial für Netzstabilität, Eigenverbrauch und die Integration erneuerbarer Energien. Damit sich diese Technologie durchsetzen kann, braucht es jedoch klare und konsistente Rahmenbedingungen. Die Branche fordert daher eine schnelle Klärung auf EU-Ebene sowie eine engere Abstimmung zwischen Politik, Industrie, Netzbetreibern und Normungsgremien.
Keine Pflicht, aber viel Klärungsbedarf
Stand heute gilt: Ab 2027 müssen neue Wallboxen die Kommunikationsnorm EN ISO 15118-20 unterstützen. Eine verpflichtende Umsetzung von bidirektionalem Laden ergibt sich daraus jedoch nicht direkt. Vielmehr hängt die tatsächliche Umsetzung von weiteren technischen, regulatorischen und normativen Entwicklungen ab, die derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Titelfoto: Amperfied


Es hätte dem Artikel auch nicht geschadet, kurz den praktischen Nutzen von N ISO 15118-20:2022 für Anwender zu beschreiben, abseits des Bidirketionalen Ladens.
Z.B. kann das Auto damit auch den SOC an die Wallbox übermitteln, was jeder schon vom DC-Laden her kennt. Und sicher noch weitere Interessante Features.
Vielleicht gibt es ja einmal einen extra Artikel dazu …