Im Laufe des Jahres 2027 ändern sich zahlreiche Regeln rund um die Mobilität. Ein Überblick über neue Kosten, wichtige Fristen und geplante Änderungen.
Steigende Kosten
Zum 31. Dezember 2026 endet der Tankrabatt, bisher (Stand Ende Oktober) ist ein „spätestens bis zum 1. Januar“ angekündigter Spritpreisdeckel nicht beschlossen. Zudem könnte eine höhere Treibhausgasminderungsquote die Preise an der Tankstelle beeinflussen: Sie steigt 2027 von 12 auf 17,5 Prozent. Mineralölkonzerne werden damit zur Senkung des CO2-Gehalts ihres Kraftstoffs verpflichtet, die Kosten könnten sie an der Zapfsäule weitergeben. Beim CO₂-Preis für Kraftstoffe hat der Bundestag beschlossen, den Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne weiter fortzuführen. Hintergrund ist die Verschiebung einer europäischen Regelung auf 2028.
Bei der Kfz-Versicherung ändern sich für Millionen Autofahrer die Regional- und Typklassen. Nach der neuen GDV-Regionalstatistik werden in der Haftpflichtversicherung rund 5,2 Millionen Autofahrer niedriger und 4,8 Millionen höher eingestuft. Die Regionalklassen spiegeln die Schadenbilanzen der Zulassungsbezirke wider. Bei den Typklassen, die sich nach den Schadenbilanzen der Fahrzeugtypen richten, erhalten 7,4 Millionen Haftpflichtversicherte eine höhere und 5,1 Millionen eine niedrigere Einstufung; für fast 30 Millionen bleibt die Typklasse unverändert. Die tatsächliche Prämie hängt aber noch von weiteren Faktoren ab.
Bahnfahrer müssen tiefer in die Tasche greifen: Das Deutschlandticket kostet ab Januar 66,80 statt 63 Euro im Monat, das Jobticket 63,46 Euro, das Semesterticket 40,08 Euro. Erstmals greift dabei der von den Ländern beschlossene Preisindex; Bund und Länder stellen für das Deutschlandticket bis 2030 weiterhin jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich bereit.
Führerschein, Vignetten, Hauptuntersuchung
Wer seinen Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt bekommen hat, muss ihn bis zum 19. Januar in die neue Kartenversion umtauschen, sonst droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Eine Ausnahme gilt für vor 1953 Geborene: Sie haben grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Das neue Dokument kostet rund 25 Euro und gilt 15 Jahre; wer 2005 bis 2007 seinen Führerschein bekam, hat noch bis zum 19. Januar 2028 Zeit.
Österreich verabschiedet sich von der Klebevignette: Für das Vignettenjahr 2027 gibt es nur noch die digitale Variante. Die Jahres-Klebevignette 2026 bleibt bis einschließlich 31. Januar 2027 gültig. Wer anschließend vignettenpflichtige Autobahnen oder Schnellstraßen nutzt, benötigt ein digitales Pickerl, unter anderem erhältlich im Asfinag-Mautshop (maut.asfinag.at), an Tankstellen oder Automaten. Beim Onlinekauf ist zu beachten, dass Jahres- und Zweimonatsvignetten grundsätzlich erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gelten. Für Ein- und Zehntagesvignetten entfällt die Wartefrist. Beim Kauf an Automaten und Vertriebsstellen gilt die Vignette immer sofort.
Belgien plant zum 1. Mai eine digitale Vignette für Autobahnen und Regionalstraßen, sie soll auch für ausländische Fahrzeuge gelten. Vorgesehen sind Jahrespreise von 90 Euro (für emissionsfreie Fahrzeuge) bis 125 Euro; es soll auch Kurzzeitvignetten geben. Endgültig beschlossen ist das Gesetz jedoch noch nicht.
Ebenfalls noch nicht beschlossen ist die Reform der Fahrausbildung, die voraussichtlich 2027 wirksam wird: Unter anderem soll die praktische Führerscheinprüfung der Klasse B kürzer werden (25 statt 30 Minuten reine Fahrzeit), die Theorieausbildung soll vollständig digital möglich werden. Geplant ist außerdem, den Fragenkatalog für die Theorieprüfung um rund ein Drittel zu verkleinern sowie Preise und Bestehensquoten der Fahrschulen zu veröffentlichen, um Vergleiche zu erleichtern.
Ein Blick auf die Farbe der HU-Plakette auf dem Nummernschild zeigt, ob der Wagen im kommenden Jahr zur Hauptuntersuchung muss: Eine gelbe Plakette zeigt den Prüftermin 2027 an, der Monat steht oben auf der Plakette. Mit abgelaufener Plakette darf nur noch zur Prüfstelle oder Werkstatt gefahren werden. Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt 15 Euro Verwarngeld.
Neue Vorschriften

Ab 1. Januar gilt die nächste Stufe der EU-Ladesäulenverordnung: Auch ältere öffentlich zugängliche Schnellladepunkte ab 50 Kilowatt müssen Kartenzahlung ermöglichen. Neue Ladepunkte brauchen den Plug-&-Charge-Standard ISO 15118-20, der Plug-&-Charge ermöglicht (automatische Erkennung beim Einstöpseln).
Mehr Transparenz beim E-Auto-Akku soll der digitale Batteriepass schaffen: Für ab Mitte Februar neu auf den Markt gebrachte Antriebsbatterien wird er Pflicht. Er dokumentiert unter anderem CO2-Fußabdruck, Recyclinganteil und den Gesundheitszustand der Batterie. Für den Akku im vorhandenen Auto müssen Besitzer keinen Pass nachrüsten.
Beim Autokauf gilt ab 10. Juli eine EU-weite Bargeldobergrenze: Händler dürfen grundsätzlich höchstens 10.000 Euro bar annehmen, Teilzahlungen werden zusammengerechnet. Rein private Verkäufe sind davon ausgenommen.
Bis zum 20. Juli müssen die EU-Staaten außerdem eine Richtlinie umsetzen, die die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsverstößen erleichtert. Sie erweitert den Kreis der erfassten Verstöße und soll die Zusammenarbeit bei Ermittlungen und der Durchsetzung von Geldbußen verbessern. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden bereits nach den bisherigen Regeln grenzüberschreitend verfolgt.
Ab Ende November gilt die strengere Abgasnorm Euro 7 für alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge; für neu entwickelte Modelle ist sie bereits zum 29. November 2026 Pflicht. Neu ist auch eine Haltbarkeitsvorgabe für E-Auto-Batterien: Sie müssen nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern noch mindestens 80 Prozent, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern noch 72 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität haben.
Fahrrad und E-Scooter
Auch für Radfahrer und Scooter-Nutzer ändert sich etwas: Ab Mitte Februar müssen die Akkus von E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern nach der EU-Batterieverordnung austauschbar sein. Fest montierte Akkus, die ganze Fahrzeuge zu Elektroschrott machen, sollen damit der Vergangenheit angehören.
Für E-Scooter greifen 2027 neue technische Anforderungen und Verkehrsregeln. Zum Jahreswechsel müssen neu in Verkehr gebrachte Geräte unter anderem mit nach vorn und hinten wirkenden Blinkern ausgestattet sein; vorhandene Fahrzeuge mit gültiger Betriebserlaubnis müssen nicht nachgerüstet werden.
Ab 1. März werden die Verkehrsregeln stärker an jene für Fahrräder angeglichen. E-Scooter dürfen das spezielle Grünpfeilschild für Radfahrer nutzen, zudem steigen die Verwarnungsgelder für unerlaubtes Gehwegfahren und die Mitnahme weiterer Personen. Kommunen können das Abstellen von Leih-Scootern durch örtliche Vorgaben beschränken, etwa auf ausgewiesene Flächen.
Die Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder und elektrisch unterstützte Lastenanhänger endet am 30. Juni. Das vom BAFA abgewickelte Programm übernimmt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben, höchstens jedoch 3.500 Euro je Fahrzeug oder Anhänger. Eine Fortführung über diesen Termin hinaus ist bislang nicht beschlossen.
Autonomes Fahren
In München bereitet Waymo einen autonomen Fahrdienst vor. Das Unternehmen kündigte für Herbst 2026 zunächst manuell gefahrene Kartierungs- und Erprobungsfahrten an. Gegen Ende 2027 soll der Dienst nach Unternehmensangaben für Fahrgäste öffnen; dafür sind noch behördliche Genehmigungen erforderlich. Auch Uber und der chinesische Technologieanbieter Momenta haben gemeinsame Robotaxi-Tests in München angekündigt.
Änderungen bei der Bahn
Mehr schnelle Verbindungen, aber auch längere Umwege: Zum Fahrplanwechsel am im Dezember 2026 führt die Bahn ICE-Sprinter zwischen Hamburg und München ein. Sie fahren dreimal täglich je Richtung; zwischen Berlin und Stuttgart wächst das Angebot von einer auf drei Sprinter-Verbindungen je Richtung. Baustellen kosten jedoch Zeit: Zwischen Berlin und Hannover brauchen umgeleitete Fernzüge bis Dezember rund 80 Minuten länger. Mehrmonatige Sperrungen betreffen außerdem Rosenheim-Freilassing sowie abschnittsweise Gelnhausen-Fulda.
Dauerhaft ins Angebot kommt das DB Familienticket, mit dem für rund 100 Euro bis zu fünf Personen deutschlandweit im Fernverkehr in der zweiten Klasse hin und zurück reisen, inklusive Sitzplatzreservierung. Für Pendler laufen die bisherigen Streckenzeitkarten-Abos im Juni aus, dafür wurden Monatskarten ohne Abo um 25 Prozent vergünstigt. Hanne Schweitzer/SP-X/Titelfoto: SP-X


Add a Comment