Achtung für zwischen 1953 und 1958 Geborene: Das letzte Jahr der Gültigkeit einiger „alter“ Führerscheine läuft.
Auch wenn die Gültigkeit des Führerscheins in Deutschland zeitlich nicht begrenzt ist, so gibt es doch Termine zu beachten. Denn für die Führerscheine vieler älterer Autofahrer läuft nun das letzte Gültigkeitsjahr. Alle zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaber müssen das Dokument bis zum 19. Januar 2022 gegen den EU-Führerschein eingetauscht haben. Danach droht bei Kontrollen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Zudem kann es beim Fahren im Ausland Probleme geben.
Ältere und jüngere haben noch ein bis mehrere Jahre länger Zeit für den Umtausch. Die letzten Exemplare sind erst 2033 dran. Auch wer in die betroffene Altersgruppe fällt, aber seine Fahrerlaubnis nach dem 1. Januar 1999 erworben hat, bekommt eine längere Frist.
Worauf muss man achten?
Für den Umtausch des Führerscheins ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Bundesregierung empfiehlt, sich frühzeitig und vorab über die Corona bedingten Änderungen der Sprechzeiten zu informieren. Mitzubringen sind der aktuelle Führerschein, ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles Passfoto und 25 Euro für die fällige Gebühr. Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken. SP-X/Titelfoto: SP-X
Add a Comment