Den geldwerten Vorteil kann man minimieren, wenn man die Sonderausstattung selber zahlt, so der Lohnsteuerverein VLH.
Schicke Ledersitze, blitzende Alufelgen oder ein bassstarkes Soundsystem: Wer für seinen Dienstwagen eine Sonderausstattung möchte und diese selbst bezahlt, der mindert den geldwerten Vorteil – und zahlt damit weniger Steuern. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt anhand eines einfachen Rechenbeispiels, wie das funktioniert.
So werden Dienstwagen besteuert
Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber belohnen ihre Mitarbeitenden mit einem höheren Gehalt in Form eines Dienstwagens. Die meisten Angestellten nutzen den Firmenwagen auch privat, und kommen somit in den Genuss eines sogenannten geldwerten Vorteils:
- Der Dienstwagen wird zu etwas Ähnlichem wie Lohn. Ein Angestellter mit Dienstwagen muss deshalb private Fahrten mit dem Firmenauto versteuern.
- Für den Angestellten fallen allerdings nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf einen fiktiven Lohn an, die tatsächlichen Kosten für das Fahrzeug trägt der Arbeitgeber. Und das lohnt sich vor allem dann, wenn der Angestellte seinen Dienstwagen viel für Privatfahrten nutzt.
Eine Methode zur Berechnung der anfallenden Einkommensteuer für Privatfahrten ist das Fahrtenbuch. Alle beruflichen und privaten Fahrten werden darin notiert, und am Ende des Jahres wird zusammengezählt: Für die privaten Fahrten zahlt man anteilig Einkommensteuer. Das klingt zwar einfach, doch das Finanzamt hat hohe Anforderungen, was die korrekte Führung eines Fahrtenbuchs betrifft.
Die bequemere Methode, um die anfallende Einkommensteuer auf die Privatfahrten zu ermitteln, ist die Ein-Prozent-Regelung, bei der pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens mit Verbrennungsmotor zum monatlichen Gehalt dazu gerechnet wird. Für Elektrofahrzeuge wird der geldwerte Vorteil seit dem 1. Januar 2019 mit einem Prozent des halben Listenpreises angesetzt. Und seit 1. Januar 2020 sind die Dienstwagen-Stromer noch einmal günstiger geworden, denn seither gilt für die meisten reinen Elektrofahrzeuge die neue 0,25-Prozent-Regelung.
Sonderausstattung selbst zahlen und die Kosten absetzen
Eine Arbeitnehmerin möchte ihren Dienstwagen mit speziellen Felgen, einem Multifunktionslenkrad und weiteren Sonderausstattungen bestücken. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten dafür nicht, sie zahlt die Sonderausstattung selbst. Immerhin: Der geldwerte Vorteil verringert sich in dem Jahr, in dem sie die Sonderausstattung bezahlt hat und – je nach Höhe der Kosten – auch noch in den Folgejahren. Ein Rechenbeispiel:
Bruttolistenpreis des Pkw ohne Sonderausstattung: 30.000 Euro
Von der Arbeitnehmerin bezahlte Sonderausstattung: 10.000 Euro
Bemessungsgrundlage für die 1 %-Regelung: 40.000 Euro
Geldwerter Vorteil 1% aus 40.000 Euro = 400 Euro x 12 = 4.800 Euro
Die Zuzahlung der Arbeitnehmerin in Höhe von 10.000 Euro mindert den geldwerten Vorteil – und zwar so, dass sie im ersten Jahr überhaupt keinen geldwerten Vorteil versteuern muss. Da die von ihr geleistete Zuzahlung den geldwerten Vorteil übersteigt, kann der übersteigende Betrag in das Folgejahr vorgetragen werden. Das bedeutet: Die Arbeitnehmerin muss auch im zweiten Jahr nichts versteuern. Erst im dritten Jahr werden 4.400 Euro fällig (4.800 Euro geldwerter Vorteil minus 400 Euro restliche Zuzahlung). Die Arbeitnehmerin könnte übrigens ihre Sonderausstattung auch in Raten an das Autohaus zahlen, sogar über mehrere Jahre verteilt. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils bliebe – wie beschrieben – gleich.
Ob die Arbeitnehmerin den geldwerten Vorteil für ihren Dienstwagen mittels Fahrtenbuch oder über die Ein-Prozent-Pauschalversteuerung berechnet, spielt grundsätzlich keine Rolle. Allerdings ist die Pauschalversteuerung einfacher zu handhaben. Und bei der Methode mit Fahrtenbuch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Sonderausstattungskosten auf den geldwerten Vorteil anrechnen lassen zu können.
Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den geldwerten Vorteil bei ihrem Dienstwagen auch dann mindern, wenn sie ein höherwertiges Fahrzeug möchten und der Arbeitgeber die Mehrkosten dafür nicht übernimmt. Das Prinzip bleibt das gleiche wie bei den selbst finanzierten Sonderausstattungen.
Wer ist die Die VLH?
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Titelfoto: vlh
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