Importzölle

Euro 7: Änderungen vor allem für Stromer

Während die Euro-7-Norm wenige Änderungen beim Verbrenner vorsieht, sieht das bei E-Autos anders aus – Stichwort Lebensdauer der Akkus.

Nun ist sie also so gut wie beschlossen, die viel diskutierte Abgasnorm Euro 7. Sie kommt – anders als in den ersten Entwürfen vorgesehen – ohne deutliche Verschärfung der Grenzwerte für Verbrenner-Pkw. Aber: Es wird erstmals Limits für Brems- und Reifenabrieb geben.

Darauf haben sich nun Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten geeinigt. Wenn die formale Zustimmung von EU-Staaten und Parlament erfolgt ist, könnten die Regelungen ab Mitte 2026 zunächst für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Kraft treten. Anderthalb Jahre später sind Busse und Lkw an der Reihe. Kleine Hersteller haben bis 2030 beziehungsweise 2031 Zeit.

Und so sehen die Regelungen im Einzelnen aus: Die vorgesehenen Grenzwerte für Luftschadstoffe bleiben beim Pkw auf dem Niveau von Euro 6. Allerdings werden künftig auch kleinere Feinstaubpartikel gemessen und in die Limits einbezogen. Die ursprünglich vorgeschlagene Verschärfung der Testbedingungen ist aber vom Tisch. Leicht angezogen wurden die Stickoxid-Grenzwerte für Lkw und Busse.

Euro 7: Infos zur Batteriegesundheit

Komplett neu sind Emissionsregelungen für Bremsen und Reifen. Diese gelten auch für E-Autos, die strengere Limits erfüllen müssen als Verbrenner und Hybride. Auch für die Lebensdauer der Batterie gibt es erstmals Vorgaben: Sie müssen beim Pkw nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität bieten. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern müssen es noch 72 Prozent sein. Für leichte Nutzfahrzeuge gelten etwas niedrigere Werte.

Um die Transparenz für Autokäufer zu erhöhen, ist zudem ein Fahrzeug-Umweltpass vorgesehen. Er soll Informationen über Energieverbrauch und Lebensdauer enthalten. Fahrer sollen darüber hinaus über den Bordcomputer Zugriff auf aktuelle Verbrauchs- und Emissionsdaten sowie Informationen zur Batteriegesundheit erhalten.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission strengere Grenzwerte vorgeschlagen. Im Laufe des politischen Verfahrens wurden sie aber auf Druck der Industrie umfassend abgeschwächt. Zu den Argumenten zählte, dass sich große Investitionen in die Abgasreinigung des Verbrennungsmotors angesichts des für 2035 beschlossenen Ausstiegs nicht mehr lohnen würden. SP-X/Titelfoto: Löck

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