Verkehrsgerichtstag

Freie Werkstätten müssen Zugang zu Daten bekommen

Der EuGH hat nun entschieden, dass Freie Werkstätten Zugang zu Reparaturinformationen der Fahrzeughersteller bekommen müssen.

Der Streit um den freien Zugang zu Reparaturinformationen der Fahrzeughersteller hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun im Sinne der freien Werkstätten entschieden. Unabhängige Wirtschaftsakteure müssen dem Urteil zufolge uneingeschränkten Zugang zu den Informationen erhalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben in der Lieferkette auf dem Markt der Fahrzeugreparatur und ‑wartung erforderlich sind. Eine Einschränkung, etwa durch vom Hersteller festgelegte Bedingungen, würde zu einem Rückgang des Wettbewerbs und zu einer verringerten Auswahl der Verbraucher führen.

Langer Streit um Fahrzeugdaten

Hintergrund ist ein langer, branchenweiter Streit um den Zugang zu den Fahrzeugdaten. Die Autobauer erschweren freien Werkstätten zunehmend den Zugriff auf die im Auto hinterlegten Informationen, etwa auf den Fehlerspeicher der Bordelektronik. Häufig verlangen sie von Kfz-Betrieben, die nicht zum eigenen Händler- oder Service-Netz zählen, Lizenzgebühren oder eine Anbindung an eigene Server während des Reparaturvorgangs.

In einem Musterverfahren haben die Werkstattkette A.T.U sowie der Autoglas-Spezialist Carglass nun gemeinsam geklagt. Letzterer begrüßte die Entscheidung des Gerichts als Stärkung fairer und ausgeglichener Wettbewerbsbedingungen auf dem Kfz-Servicemarkt. Konkret ging es in dem Urteil um das Gebaren des italienischen Autoherstellers FCA Italy SpA. Carglass erwartet nun, dass alle Fahrzeughersteller die Auslegung der Vorschriften durch den EuGH respektieren und alle Beschränkungen des Zugriffs sofort beseitigen.

Garantie erlöscht nicht

Angemerkt sei, dass die Fahrzeuggarantie nicht automatisch erlöscht, wenn das Fahrzeug bei einer freien Werkstatt gewartet wird, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Bedingungen umfassen normalerweise:

  1. Wartung gemäß den Herstellervorgaben: Sie müssen sicherstellen, dass die Wartungsarbeiten gemäß den Vorgaben des Fahrzeugherstellers durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass die freie Werkstatt die empfohlenen Wartungsintervalle und -verfahren einhält.
  2. Verwendung von Originalteilen oder gleichwertigen Teilen: Die Werkstatt sollte Originalersatzteile des Herstellers verwenden oder Teile von gleichwertiger Qualität, um sicherzustellen, dass die Reparaturen den Standards des Herstellers entsprechen.
  3. Qualifizierte Mechaniker: Die freie Werkstatt sollte über qualifizierte und geschulte Mechaniker verfügen, um sicherzustellen, dass die Wartungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Es ist jedoch immer ratsam, die genauen Garantiebedingungen Ihres Fahrzeugs zu überprüfen und sich gegebenenfalls an den Hersteller oder Händler zu wenden, um sicherzustellen, dass Sie die Garantiebedingungen korrekt einhalten. HM/SP-X/Titelfoto: pixabay

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