Beim Kauf eines gebrauchten E-Autos gibt es Besonderheiten zu beachten. Foto: SP-X

Gebrauchtes E-Auto: Was wichtig ist

Zwischen E-Autos und Verbrennern gibt es große technische Unterschiede. Die spielen auch bei Gebrauchtkauf eine Rolle.  

Wer ein gebrauchtes Elektroauto kaufen will, sollte nicht allein auf Preis, Kilometerstand und äußeren Zustand achten. Entscheidend ist vor allem, wie leistungsfähig der Antriebsakku noch ist.

Der wichtigste Anhaltspunkt ist der sogenannte State of Health, kurz SoH. Dieser Wert beschreibt den Gesundheitszustand der Batterie im Vergleich zu ihrer ursprünglichen Kapazität. Da sich diese Alterung weder am Fahrzeug noch bei einer kurzen Probefahrt zuverlässig erkennen lässt, sollten Käufer nach einem aktuellen Batteriezertifikat oder einem vergleichbaren Prüfbericht fragen.

Derartige Bescheinigungen werden von den Verkäufern immer häufiger vorgehalten, wie die Initiative Sicherer Autokauf (ISAK) mitteilt, an der sich neben der Polizei auch Automobilclubs und die großen Online-Gebrauchtwagenportale beteiligen. Der Anteil entsprechend dokumentierter Elektroauto-Inserate hat sich demnach innerhalb eines Jahres zwar von knapp 8 auf 19 Prozent erhöht. Ein flächendeckender Standard ist der Nachweis aber noch nicht.

Wie wurde meist geladen?

Neben dem Messwert lohnt sich ein Blick auf die bisherige Nutzung. Verkäufer sollten Auskunft darüber geben können, welche Reichweite das Auto im Alltag erreicht hat und wie es üblicherweise geladen wurde. Regelmäßiges Fahren bis zu einem nahezu leeren Akku und häufiges längeres Abstellen bei voller Ladung können stärker belastend sein als eine überwiegende Nutzung im mittleren Ladebereich. Bei der Probefahrt sollte zudem darauf geachtet werden, ob der angezeigte Energieverbrauch und die prognostizierte Restreichweite plausibel wirken. Sinnvoll ist zudem die Frage, wie weit das Fahrzeug im Sommer und vor allem im Winter tatsächlich kommt.

Batteriegarantie klären

Vor dem Vertragsabschluss ist außerdem die verbleibende Batteriegarantie zu klären. Viele Hersteller sichern den Akku für acht Jahre oder 160.000 Kilometer ab und garantieren während dieser Zeit eine Mindestkapazität von 70 Prozent. Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch je nach Marke und Modell. Wichtig ist auch, ob die Garantie auf weitere Halter übergeht, welche Restlaufzeit besteht und ob vorgeschriebene Wartungen vollständig dokumentiert sind. Angaben zum Batteriezustand, zu bekannten Mängeln, Reparaturen und zur Garantie sollten möglichst schriftlich in den Kaufvertrag aufgenommen werden.

Schließlich gelten die üblichen Vorsichtsregeln des Gebrauchtwagenkaufs auch beim Elektroauto. Unrealistisch niedrige Preise, lückenhafte Unterlagen, Vorkasseforderungen oder die Weigerung, eine Besichtigung und unabhängige Prüfung zuzulassen, sind Warnsignale. Fahrzeugpapiere und Identität des Verkäufers müssen zusammenpassen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer sollte am Auto und in den Dokumenten übereinstimmen. Erst wenn technische Daten, Besitzverhältnisse und Vertragsangaben nachvollziehbar sind, sollte Geld fließen.  Holger Holzer/SP-X

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