Supercharger Tesla

Kanzlei: Rückgabe von Teslas möglich

Laut einer Rechtsanwaltskanzlei kann man einen Tesla unter Umständen bis zu einem Jahr nach Kauf zurückgeben.

Durch die Preissenkungen von Tesla ist es oft unwirtschaftlich, ein Fahrzeug der Marke als Gebrauchtwagen zu verkaufen, da die Wertstabilität der E-Autos unter anderem unter den Preissenkungen von Tesla gelitten hat. Dank eines Formfehlers in der Widerrufsbelehrung von Tesla können Besitzer ihre Autos lange Zeit nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen zurückgeben und den vollständigen Kaufpreis zurückbekommen.

Formfehler: Keine Telefonnummer

Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt: „In der Widerrufsbelehrung von Tesla wurde bis zum 17. April 2023 keine Telefonnummer aufgeführt. Das klingt erstmal nach einem vermeintlich kleinen Fehler. Doch den betroffenen Fahrzeughaltern wurde dadurch faktisch die Möglichkeit des mündlichen Widerrufs verwehrt, was nicht rechtens ist. Daraus folgt, dass Tesla-Besitzers ihren Kaufvertrag bis zu ein Jahr und 14 Tage nach der Übergabe ihres Fahrzeugs widerrufen können. Normalerweise beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist nur 14 Tage. Betroffene Fahrzeughalter können ihr Auto im Rahmen eines solchen Widerrufs an Tesla zurückgeben und im Gegenzug den kompletten Kaufpreis zurückbekommen. Sollte ein Umweltbonus bereits ausgezahlt worden sein, darf dieser zudem behalten werden“.

Es gibt Einschränkungen

Von dem Widerruf könnten allerdings nur Tesla-Besitzer profitieren, die ihr Fahrzeug rein für private Zwecke gekauft und ihren Kaufvertrag über den Einsatz von sogenannten Fernkommunikationsmitteln, also online oder via Telefon, abgeschlossen haben, so Goldenstein. Das dürfte auf etwa zwei Drittel aller Tesla-Verkäufe in Deutschland zutreffen.

Folglich könnten ungefähr 50.000 Tesla-Halter von der verlängerten Widerrufsfrist profitieren. Allerdings sinkt diese Zahl täglich. Schließlich muss der Widerruf innerhalb von einem Jahr und 14 Tagen nach der jeweiligen Fahrzeug-Übergabe erfolgen. Sonst ist auch die verlängerte Widerrufsfrist abgelaufen“, erklärt Claus Goldenstein.

Tesla akzeptierte bereits verlängerte Widerrufe

Während Tesla die Widerrufe unserer Mandanten zunächst allesamt abgelehnt habe, hat das Unternehmen mittlerweile die ersten Widerrufe akzeptiert, obwohl diese deutlich nach der 14-tägigen Widerrufsfrist erfolgten. Im Zuge des verlängerten Widerrufs verlangt Tesla bislang allerdings noch die Zahlung von Wertersatz sowie einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die von der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängig ist. Das würde die erstattbare Summe erheblich reduzieren. Dies sei nicht rechtens.

Bei einem Widerruf eines im Fernabsatz abgeschlossenen Kaufvertrages muss ein Wertersatz nämlich nur geleistet werden, wenn der jeweilige Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat. Das war bei Tesla definitiv nicht der Fall. Zudem muss eine Nutzungsentschädigung bei einem solchen Widerruf generell nicht gezahlt werden. Beides wurde eindeutig im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Titelfoto: Tesla

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