Ladepreise

Ladepreise: Bußgelder bei fehlender Transparenz

Die Regierung will Verstöße gegen Preisangaben an öffentlichen Ladesäulen künftig mit Bußgeldern ahnden. Das kann teuer werden.

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte und Mobilitätsdienstleister sollen bei Verstößen gegen europäische Vorgaben zur Preistransparenz künftig mit Bußgeldern belegt werden können. Diese könnten bis zu 100.000 Euro betragen, wie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht. Hintergrund sind Vorgaben der EU.

Nach dem Entwurf sollen die Preisbehörden der Länder Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgen können. Betroffen sind unter anderem fehlende, falsche oder unvollständige Angaben zum Ad-hoc-Preis, zu Minutenentgelten oder weiteren Preiskomponenten. Ziel der Neuregelung ist es nach Angaben der Bundesregierung, die Preistransparenz beim öffentlichen Laden zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Anbietern zu vermeiden.

Nach geltendem deutschen Recht gibt es zwar Bußgeldmöglichkeiten für Verstöße gegen nationale Preisangabenregeln, insbesondere über die Preisangabenverordnung. Diese reichen nach Darstellung der Bundesregierung aber nicht aus, um Verstöße gegen die bereits seit 2024 geltenden EU-Vorgaben zur Preistransparenz an Ladesäulen zu sanktionieren. Diese sind Teil der sogenannten AFIR-Regelung. SP-X/Titelfoto: EnBW

Add a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *