Ladestationen

Neue Regeln für öffentliche Ladestationen

Die neue europäische Verordnung für Ladestationen gilt schon ab 13. April. Verband: Städtische Ladeinfrastruktur nicht mehr wirtschaftlich.

Ab dem 13. April gelten für neu errichtete Ladestationen für Elektroautos geänderte Regeln. So müssen öffentlich zugängliche DC-Schnellladepunkte ab 50 kW Ladeleistung künftig mit einem Kartenleser oder einer kontaktlosen Bezahlmöglichkeit für die Ad-Hoc-Bezahlung ausgerüstet sein, doch auch die meisten heute am Markt verfügbaren AC-Ladesäulen sind ab diesem Zeitpunkt in dieser Form nicht mehr zulässig.

Durch die dann greifende europäische „Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR)“ wird die bislang gültige deutsche Ladesäulenverordnung (LSV) in weiten Teilen unwirksam. Dies bestätigte das zuständige Referat IVA6 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dem Bundesverband Beratung neue Mobilität e.V. (BBNM) auf Nachfrage.

Bislang wurde in der Branche damit gerechnet, dass die Neuregelung gemäß LSV-Novelle zum 1. Juli kommt, dann aber einheitlich für alle Ladestationen. Nun tritt die Regelung EU-weit fast drei Monate früher in Kraft und unterscheidet zwischen Ladesäulen mit mindestens 50 kW mit Kartenleser und Pin-Eingabe-Möglichkeit sowie Ladesäulen mit geringeren Ladeleistungen, für die ein dynamischer QR-Code ausreichend ist.

Ladestationen: QR-Code-Aufkleber zu wenig

Dafür genügt jedoch kein Aufkleber, denn der QR-Code soll für den Start und die Bezahlung des Ladevorgangs genutzt werden können – und muss somit für jeden Ladevorgang individuell erstellt werden. Der Zahlvorgang muss zudem über ein entsprechendes Backend und eine sichere Datenverbindung abgewickelt werden. Die Umsetzung wird voraussichtlich deutliche Mehrkosten für öffentliche Ladeinfrastruktur nach sich ziehen.

„Wegen des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts“ sei die LSV ab dem 13. April in Teilen unanwendbar, teilt das zuständige Referat dem BBNM mit, verweist allerdings darauf, dass man keine rechtssicheren Aussagen treffen könne, da die Auslegung in letzter Instanz Sache des Europäischen Gerichtshofs sei. Die Europäische Kommission wolle zudem zeitnah einen Leitfaden zur Auslegung des AFIR veröffentlichen. Darin soll dann unter anderem beschrieben werden, was die Mindestanforderungen für die Erfüllung der Kriterien sind. Die LSV werde nun zwar überarbeitet, allerdings gehe es dabei vor allem um Streichungen von Passagen, die durch AFIR nun unwirksam werden.

Hintergrund der neuen Verordnung ist der Wunsch nach einer einheitlichen Zahlfunktion, die innerhalb der EU an allen Ladestationen gleichermaßen funktioniert. Was politisch gut gemeint ist, stellt die Anbieter, Projektierer und Berater bei der Umsetzung allerdings vor große Herausforderungen. Aufgrund der Mehrkosten wird insbesondere bürgernahe Ladeinfrastruktur für Laternenparker nun nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sein.

Hohe Zusatzkosten zu erwarten

„Die Anforderungen sind mit den meisten am Markt angebotenen AC-Ladestationen und Backend-Lösungen nicht realisierbar“, stellt Andreas Varesi als geschäftsführender BBNM-Vorstand fest. „Neben den Kosten für die nötige Hardware fallen je nach Bezahlart unterschiedliche Transaktionsgebühren an, die auf die Verbraucher umgelegt werden. Das ohnehin mit hohen Zusatzkosten und Gebühren belastete öffentliche Laden wird somit noch einmal teurer“, sagt Varesi. Zudem werden je nach technischer Umsetzung die Preise für Ad-Hoc-Laden stark differieren. „Um die in der Preisangabenverordnung (PangV) vorgeschriebene Preistransparenz zu gewährleisten, wäre es verbraucherfreundlicher, auch bei Ladestationen mit NFC-Reader zusätzlich ein Display zu installieren – selbst wenn das in der AFIR so explizit nicht gefordert wird“, führt Varesi aus.

„Wir werden die Mitglieder des Bundesverbands Beratung neue Mobilität e.V zeitnah zu den neuen Gegebenheiten schulen, um auch nach dem 13. April eine rechtssichere Umsetzung von Ladeinfrastruktur-Projekten zu ermöglichen“, versichert Varesi. Vor allem für Charge Point Operator dürfte nun dringender Beratungsbedarf entstehen. Red/Titelfoto: Innogy

Add a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *