Wallbox Mehrfamilienhaus

Wallbox-Förderung startet im April

Mitte April startet die Wallbox-Förderung für Mehrparteienhäuser. Je Ladepunkte sind bis zu 2.000 Euro drin.

Der Bund legt ein Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern auf. Insgesamt stehen bis zu 500 Millionen Euro für die Installation von Wallboxen in Bestandsgebäuden zur Verfügung. Anträge sollen ab dem 15. April 2026 möglich sein.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind nach der Förderrichtlinie Wohnungseigentümer, Eigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümer zugeordneter Stellplätze sowie Gemeinschaften von Wohnungseigentümern. Mehrparteienhäuser sind dabei Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderberechtigt sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit großen Wohnungsbeständen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte samt technischer Ausrüstung. Geld gibt es sowohl für die Installation klassischer Wallboxen mit Typ-2-Anschluss, als auch für die bislang seltenen und teuren DC-Wallboxen. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Kabel, Transformatoren und andere elektrische Komponenten sowie nötige Baumaßnahmen. Nicht förderfähig sind laut Richtlinie unter anderem Planung, Genehmigungen, Betrieb, Leasingraten und Mietkosten. Nach Angaben des Ministeriums darf die Ladeleistung pro Ladepunkt maximal 22 kW betragen. Voraussetzung ist zudem, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden und insgesamt mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden.

Erhalte ich Förderung?
Wer herausfinden will, ob er tatsächlich Geld bekommt, findet hier einen Online-Quick-Check. Dabei müssen mehrere Fragen beantwortet werden, anschließend gibt es eine unverbindliche Einschätzung.

Bis zu 2.000 Euro Förderung

Lohnt sich die Förderung?
Grundsätzlich ja, vor allem bei größeren Vorhaben. Der Bund nennt Zuschüsse von bis zu 1.300 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz ohne Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Finanziell ist vor allem interessant, dass auch Netzanschluss und bauliche Arbeiten förderfähig sind – gerade diese Posten können in Mehrfamilienhäusern teuer werden. Ob sich das Projekt im Einzelfall rechnet, hängt aber stark von Zahl der Stellplätze, Zustand der Elektrik und gewünschter Ausbaustufe ab.

Wie stelle ich den Antrag?
Das Verfahren ist einstufig, der Antrag muss elektronisch eingereicht werden. Bewilligende Stelle ist laut Richtlinie die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG in Berlin. Wichtig: Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. Der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gilt in der Regel bereits als Vorhabenbeginn. Die Antragstellung soll bis 10. November 2026 möglich sein. Für große Wohnungsbestände läuft ein wettbewerbliches Verfahren mit Frist bis 15. Oktober 2026.

Warum muss ich mich an eine Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wenden?
Die bisherigen Förderprogramme in der E-Mobilität liefen tatsächlich über staatliche oder öffentliche Stellen wie Das Bundesamt für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Grundsätzlich unüblich ist es aber nicht, externe Dienstleister zu beauftragen. Gründe, warum in diesem Fall PwC die Abwicklung übernimmt, nennt das Bundesverkehrsministerium aber nicht. Auch zu den dadurch anfallenden Kosten macht sie keine Angaben.

Was heißt das für mich?
Der praktische Kontakt läuft bei Antragsstellung nicht direkt mit dem Ministerium, sondern mit PwC. Dort werden die Anträge entgegengenommen, auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und nach den im Förderaufruf festgelegten Kriterien bewertet. Die Richtlinie sagt zudem ausdrücklich, dass der Projektträger ergänzende Hinweise veröffentlicht und weitere Unterlagen nachfordern kann.

Wie kann ich mich näher informieren?
Am 14. April um 9:30 Uhr bietet das BMV ein Online-Seminar speziell zur neuen Förderung an. Ergänzend hat die Nationale Leitstelle einen neuen Leitfaden zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern veröffentlicht. Der Leitfaden mit dem Titel „WEGweiser“ richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstützt sie dabei, sich strukturiert auf das Förderprogramm vorzubereiten – von der internen Entscheidungsfindung bis zur technischen Planung. Zudem hat das BMV das Infoportal laden-im-mehrparteienhaus.de freigeschaltet. Dort finden Interessierte umfassende Informationen zur Förderung und den direkten Zugang zum Antragsportal. SP-X/Titelfoto: Amperfied

 

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