Die Bundesregierung beschließt Förderung von E-Autos bei Unternehmen, Private gehen leer aus. Das könnte sich 2027 ändern.
Die Bundesregierung hat den sogenannten „Investitionsbooster“ beschlossen. Mit diesem Paket wird auch der Kauf von Elektrofahrzeugen für Unternehmen steuerlich attraktiver. Demnach soll eine degressive Abschreibung für jene E-Fahrzeuge eingeführt werden, die Betriebe zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu anschaffen. Die Abschreibung beginnt mit einem Satz von 75 Prozent. Im Jahr nach dem Kauf sollen sich dann noch zehn Prozent absetzen lassen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent. Der Abschreibungszeitraum von sechs Jahren entspricht dabei laut der Regierung der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer.
Kritiker weisen indes darauf hin, dass Firmenwagen zu 80 Prozent geleast sind – und diese Finanzierungsform in dem Gesetz nicht bedacht ist. „Wer least, kann nicht abschreiben. Das bedeutet: Von der steuerlichen Entlastung profitiert nicht das Unternehmen, das das Fahrzeug nutzt – sondern der Leasinggeber. Damit zielt die Maßnahme am Bedarf der meisten Firmenkunden vorbei“, erklärt Jens Nietzschmann von der Deutsche Automobil Treuhand (DAT).
Zudem wird sich die Bemessungsgrundlage von E-Fahrzeugen beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöhen. Künftig sollen E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro in den Genuss der vergünstigten Ein-Prozent-Regelung kommen. Die letzte Anhebung von 60.000 auf 70.000 Euro erfolgte im Frühjahr 2024.
Bei Verbrenner-Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, kann die private Nutzung per Fahrtenbuch nachgewiesen und als geldwerter Vorteil versteuert werden. Oder man wählt die Pauschale „Ein-Prozent-Regelung“, bei der ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert wird. Das Fahrtenbuch entfällt. Bei einem betrieblichen Fahrzeug, das privat genutzt werden kann und das keine CO2-Emissionen ausstößt (BEV, FCEV und bestimmte PHEV) werden nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Und ist das Fahrzeug aktuell günstiger als 70.000 Euro Bruttolistenpreis, wird der Satz nochmals halbiert, sodass de facto nur 0,25 Prozent versteuert werden müssen.
„Sozialleasing“ zunächst außen vor
Ein „Sozialleasing“ als direkte E-Auto-Förderung im Privatmarkt hat das Kabinett dagegen außen vor gelassen. Laut Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, gibt es bei diesem von der SPD vorangetriebenen Thema aber Bewegung: Gegenüber dem MDR sagte sie, dass sich ihre Partei mit der Union darauf verständigt habe, dass beim Kauf eines E-Autos vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützt werden sollen, wie der Branchendienst „electrive.net“ berichtet.
„Deswegen wollen wir ein soziales Leasingprogramm auf den Weg bringen. Das bedeutet, dass wir den Menschen mit sehr ermäßigten Leasingraten die Möglichkeit geben, ein kleineres E-Auto zu leasen“, so Cademartori. Dieses Programm könne aber erst 2027 auf den Weg gebracht werden, denn erst dann würden die dafür benötigten Mittel aus dem europäischen Klima-Sozialfonds zur Verfügung stehen. Eine Neuauflage der Kaufprämie für Private („Umweltprämie“), wie es sie hierzulande einige Zeit gab, ist laut Isabel Cademartori eher unwahrscheinlich. Titelfoto: VW
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