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Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?

Autofahrer ärgern sich oft über Fahrradfahrer, die nebeneinander fahren und so das Überholen erschweren. Ist das erlaubt?

Jede(r) Autofahrer(in) kennt die Situation: Auf der Landstraße fahren zwei Radfahrer nebeneinander, unterhalten sich angeregt und achten nicht auf den Verkehr hinter sich. Bei regem Gegenverkehr ist das Überholen meist nicht so leicht – umso größer der Ärger über das angeblich illegale Verhalten der Radler.



Doch ist das überhaupt verboten? Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS, verneint. Auch wenn Autofahrer das nicht immer gerne sehen: Radfahrer dürfen zu zweit nebeneinander auf der Straße fahren. Dies wurde gerade durch einer vom Bundesrat zugestimmten Straßenverkehrsnovelle noch einmal bestätigt.

Gesetzestext verändert

Wenn vermutlich im Frühjahr die Änderungen im Bundesgesetzblatt verkündet werden, lautet dann der diesen Punkt betreffende neue Gesetzestext der StVO, Paragraph 2, Absatz 4: „Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.“ Bislang heißt es noch: „Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.“ Jetzt steht also das Nebeneinander-Fahren-Dürfen im Vordergrund falls es zu keiner Behinderung kommt.

Geschlossener Verband ab 15 Radfahrern

Eine Behinderung des Verkehrs liegt etwa vor, wenn ein Überholen von nebeneinanderfahrenden Velonutzern für einen Pkw, Bus oder auch ein anderes Zweirad wie etwa ein Motorrad aufgrund der Fahrbahnbreite nicht möglich ist, bei hintereinanderfahrenden Velos der Überholvorgang aber schon möglich wäre. Dann müssen Radfahrer hintereinander in die Pedalte treten. Kann das Überholen eines einzeln fahrenden Radfahrers aufgrund der Fahrbahnbreite oder Gegenverkehrs nicht ausgeführt werden, muss der Überholen wollende sich gedulden und hinter dem Radfahrer fahren bis ein sicheres Überholen realisiert werden kann. Übrigens: Fahren mehr als 15 Fahrradfahrer zusammen, dürfen sie einen geschlossenen Verband bilden und zu zweit nebeneinander fahren (Paragraf 27, Absatz1 der StVO).

Mit der Straßenverkehrsnovelle wurde jetzt auch der Mindestabstand konkretisiert, den Autofahrer beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten müssen. Er beträgt innerorts 1,50 Meter; außerorts müssen mindestens 2 Meter zum Beispiel zwischen Velo und Pkw liegen. Früher hieß es nur, der Abstand müsse ausreichend sein. HM/SP-X/Foto: www.sram.com/Nils Nilsen/pd-f

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