Verkehrsgerichtstag

EU-Gerichtshof: Pedelec ist kein Kraftfahrzeug

Nach Unfall in Belgien: Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass für Pedelecs keine Versicherungspflicht für eine Kfz-Haftpflicht besteht.

Wie sieht es eigentlich mit den Versicherungspflichten für Pedelecs (E-Bikes bis 25 km/h) aus? Wie der Europäische Gerichtshof nunmehr entschieden hat fallen nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht, da sie nicht ausschließlich maschinell angetrieben werden.

Dabei begründete das Gericht sein Urteil folgendermaßen: Gefährte, die nicht ausschließlich maschinell angetrieben werden, wie etwa Fahrräder mit Elektrounterstützung, die ohne Treten auf eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h beschleunigt werden können, seien nicht geeignet, dritten Personen- oder Sachschäden zuzufügen, die mit denen vergleichbar sind, die von Motorrädern, Pkw, Lkw oder anderen ausschließlich maschinell angetriebenen Fahrzeugen verursacht werden können, da letztere wesentlich schneller fahren können.

Pedelec-Fahrer nach Unfall verstorben

Der Anlass für das Verfahren war ein Unfall in Belgien: Dort wurde ein Radfahrer „auf einem Fahrrad mit Elektrounterstützung“ im öffentlichen Straßenverkehr von einem Auto angefahren und wurde dabei so schwer verletzt, dass er einige Monate später an den Folgen verstarb. In einem belgischen Gerichtsverfahren, bei dem mögliche Entschädigungsansprüche geklärt werden sollten, kam aufgrund der nationalen Gesetzgebung die Frage auf, ob jenes „Fahrrad mit Elektrounterstützung“ ein Kraftfahrzeug oder ob es als „schwacher Verkehrsteilnehmer“ einzustufen ist – wonach man nach belgischem Recht Anspruch auf eine automatische Entschädigung hätte.

Richtlinie bezieht sich auf Pkw, Lkw und Motorräder

Da der Begriff „Fahrzeug“ in den einschlägigen belgischen Rechtsvorschriften demjenigen in einer europäischen Richtlinie im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entspricht, hat der belgische Kassationshof beschlossen, dem Gerichtshof eine Frage zur Auslegung dieses Begriffs vorzulegen, wie es in der Mitteilung der in Luxemburg ansässigen EU-Richter heißt.

In dem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie keinen Hinweis darauf enthält, ob ein „Fahrzeug“ ausschließlich maschinell angetrieben sein muss. Aber: Der Gerichtshof legt dar, dass sich die Richtlinie auf die „Kfz-Haftpflichtversicherung“ bezieht – und diese bezeichnet üblicherweise eine Haftpflichtversicherung für den Verkehr von Gefährten wie Motorrädern, Personenkraftwagen und Lastkraftwagen, die ausschließlich maschinell angetrieben werden.

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