Warntöne

EU-Verordnung: Wenn die Warntöne ständig nerven

Im Hyundai Ioniq 6 ertönen bei jedem Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit vier Warntöne. Muss das sein? Wir haben nachgeforscht.

Wir sind im Test-Tagebuch diverse Male auf das Feature eingegangen, das uns am Hyundai Ioniq 6 am meisten genervt hat: der viermalige Warnton, der jedes Mal erschallt, wenn man die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet. Gerade in der Stadt, wo man ständig rund um die vorgeschriebenen 50 oder 30 km/h unterwegs ist, wird man also des öfteren von Warntönen gewarnt/genervt. Abschalten kann man das System indes nur über ein Untermenü in der Rubrik „Einstellungen“ des Fahrzeugs – mit der Folge, dass der Geschwindigkeitsassistent dann komplett ausgeschaltet ist. Und bei jedem Neustart des Fahrzeugs ist der Assistent wieder aktiviert.

Muss das sein? Erwarten uns solche Warntöne künftig in jedem neu homologierten Fahrzeug? Hyundai verweist auf Vorgaben der EU, doch was ist dort festgelegt? Sehen wir uns diese Verordnung mal an. Es geht um Artikel 6 des Amtsblatts der Europäischen Union L 325/11 vom 16.12.2019:

(2) Intelligente Geschwindigkeitsassistenten müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  1. Es muss möglich sein, dass der Fahrer über den Beschleunigungsregler oder über gezielte, angemessene und wirksame Rückmeldungen darauf aufmerksam gemacht wird, dass die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten wird.
  2. Es muss möglich sein, das System abzuschalten; es dürfen weiterhin Informationen zur Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben werden, und nach jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs muss sich der intelligente Geschwindigkeitsassistent im normalen Betriebsmodus befinden.
  3. Die gezielten und angemessenen Rückmeldungen beruhen auf Informationen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen, die durch die Beobachtung von Straßenschildern und Signalen, aufgrund von Infrastruktursignalen oder Daten elektronischer Karten oder beidem gewonnen und im Fahrzeug bereitgestellt werden.
  4. Die Möglichkeit des Fahrers, die vom System angeforderte Fahrzeuggeschwindigkeit zu überschreiten, darf nicht beeinträchtigt werden.
  5. Die Leistungsanforderungen müssen so konfiguriert sein, dass die Fehlerquote im realen Fahrbetrieb bei null liegt oder möglichst niedrig ist.

Hyundai Deutschland kommentiert diese Vorgaben wie folgt: „Natürlich wird dem Hersteller hier eine gewisse Grauzone/Freiheit gegeben, wie das umzusetzen ist. Unser momentaner Stand erfüllt diese EU-Verordnung, für uns ist es wichtig, dass das erstmal gegeben ist. Jetzt nehmen wir die Rückmeldung von Kundinnen und Kunden auf, die die akustische Rückmeldung der Fahrzeuge im Alltag erleben und schließen daraus was wir zukünftig weiterentwickeln müssen.“

Das System muss den Fahrer oder die Fahrerin also darauf hinweisen, wenn die Höchstgeschwindigkeit erreicht ist. In welcher Form die Warnung des Systems erfolgt, wird aber nicht explizit vorgeschrieben, es muss also keine Warntöne sein. Wir würden klar dafür plädieren, die Warnung auf anderem Wege umzusetzen – und halten auch die Möglichkeit für ausreichend, wenn das Geschwindigkeitssymbol beim Überschreiten nur blinkt. Oder wie seht ihr das?

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