Verbrenner

Fahrverbote: Es zählt nur, was die Station misst

Im Streit um die Platzierung von Messstationen hat der EuGH nun Klarheit geschaffen. Ein Argument weniger für die Kritiker von Fahrverboten.

Gerichtliche verhängt Fahrverbote in Innenstädten lassen sich nur schwer aushebeln. Kritiker der Maßnahmen bemängelten in der Diskussion stets, dass die Messgeräte für Feinstaub, Stickoxid und andere Schadstoffe an Orten gemessen werden, die nicht repräsentativ für die Luftqualität an anderen Stellen in den Städten sei.

Nicht die Mittelwerte zählen

Dieses Argument hat der EuGH nun weggefegt. So urteilten die Richter, dass es schon ausreiche, wenn an einzelnen Messstationen die Grenzwerte überschritten werden. Entscheidend, so der Kernsatz des Gerichts, seien die Werte in individuellen Stationen und nicht Mittelwerte (Rechtssache C-723/17).

Das höchstrichterliche Urteil dürfte weitreichende Folgen für Deutschland haben. Es stärkt die bisherige Praxis, Fahrverbote in einem größeren Gebiet zu verhängen, auch wenn Grenzwerte nur an einer Stelle überschritten werden. 2018 wurde dem Umweltbundesamt zufolge in 57 Städten gegen den EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid verstoßen.

Bürger können prüfen lassen

Zudem könnten Bürger vor Gericht überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind. Das Urteil bezieht sich auf Feinstaub, Stickstoffdioxid und andere in der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa genannte Schadstoffe. Um Gesundheitsschäden durch diese zu verhindern, müssten die Standorte dem Gericht zufolge so gewählt werden, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert werde. Die Auslegung der geltenden Regeln durch den EuGH gilt nun für alle EU-Staaten.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit in Belgien. Die Umweltorganisation ClientEarth sowie mehrere Bürger von Brüssel waren mit dem Luftqualitätsplan der Behörden nicht einverstanden und zogen vor Gericht. HM/Foto: Andreas Lischka/Pixabay

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