Münchens Ladeinfrastruktur-Debakel: Nach Jahren des Stillstands folgt nun ein neuer Versuch – mit alten Risiken.
Nach jahrelangem Rechtsstreit und faktischem Stillstand beim Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum hat der Feriensenat des Münchner Stadtrats die Weichen für einen Neuanfang gestellt. Das Mobilitätsreferat wurde beauftragt, eine Konzessionsvergabe für den Aufbau und Betrieb von Ladesäulen vorzubereiten. Doch die Frage drängt sich auf: Warum braucht München für eine derart zentrale Aufgabe der Energiewende bereits den dritten Anlauf – und was passiert, wenn auch dieses Verfahren scheitert?
Die aktuelle Entscheidung markiert das vorläufige Ende einer Auseinandersetzung, die bereits 2020 mit einer ersten Ausschreibung begann und seither von juristischen Rückschlägen geprägt ist. Diese wurde im Herbst 2023 von der Vergabekammer Südbayern aufgehoben, da die Ladestationen rechtlich als Konzession statt als Dienstleistung hätten ausgeschrieben werden müssen.
Ein 2025 gestartetes neues Vergabeverfahren scheiterte ebenfalls: Im Februar 2026 attestierte das Verwaltungsgericht München der Stadt Mängel bei dem Verfahren, nachdem der Ladeanbieter Qwello geklagt hatte. Kritiker werfen der Stadtverwaltung vor, wesentliche vergaberechtliche Grundsätze wiederholt missachtet zu haben – mit der Folge, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum Münchens seit Jahren faktisch zum Erliegen gekommen ist.
Während andere Großstädte ihre Netze ausbauen, beschränkte sich München zuletzt auf Installationen auf halböffentlichen Flächen wie Supermarkt-Parkplätzen oder in Parkhäusern. Für eine Stadt, die sich als Vorreiter der E-Mobilität positionieren möchte, ist dieses Ergebnis mehr als beschämend.
Stadtwerke-Monopol auf dem Prüfstand – zu Recht?

Besonders brisant an der angekündigten Ausschreibung ist die Frage nach der Zukunft der bestehenden Infrastruktur. Rund 1.200 Ladepunkte der Stadtwerke München (SWM) im öffentlichen Raum stehen derzeit auf dem Prüfstand. Deren rechtliche Grundlage bilden bislang Sondernutzungsgenehmigungen, die nur bis Juni 2027 gelten.
Das Verwaltungsgericht München hatte im Februar kritisiert, dass das Anfang 2025 gestartete Vergabeverfahren nicht wettbewerbsbewusst und damit nicht diskriminierungsfrei ausgestaltet worden sei. Der Grund: Die bestehende Ladeinfrastruktur war als Teil des Marktes ausgenommen worden – und dies betraf insbesondere die bestehenden Ladesäulen der SWM.
Konkret bedeutet dies: Der Bestand der SWM muss nun mit ausgeschrieben werden, und die bisherigen Sondernutzungsgenehmigungen sollen nicht verlängert werden. Das Mobilitätsreferat führte die hohe Anzahl an SWM-Ladesäulen auf eine historische Mangellage zurück. Vor zehn Jahren habe es noch keinen Wettbewerb am Markt gegeben, weshalb die Stadtwerke damals mit dem Aufbau der Infrastruktur betraut worden seien, so Sabine Effner, stellvertretende Leiterin des Mobilitätsreferats, gegenüber der tz.
Doch diese Begründung wirft Fragen auf: Wenn die Stadt vor einem Jahrzehnt noch ohne Wettbewerb auskommen musste, warum gelang es dann nicht, rechtzeitig ein rechtskonformes Verfahren zu entwickeln, als der Markt längst gewachsen war? Die Antwort darauf bleibt die Stadtverwaltung schuldig.
Vage Zeitpläne und unklare Perspektiven
Die Stadt München will die Neuausschreibung bis November vorbereiten. Anschließend soll die Ausschreibung veröffentlicht und die Konzessionsvergabe durchgeführt werden. Einen genauen Zeitplan dafür gibt es noch nicht. Auch stehen für Ladeanbieter relevante Details wie die Anzahl der Standorte noch nicht fest. Hierzu will das Mobilitätsreferat erst noch eine Bedarfsanalyse durchführen. Sabine Effner rechnet mit mindestens 750 zusätzlichen Standorten und einer mittleren zweistelligen Bewerberzahl für Konzessionen.
Doch genau hier liegt das Problem: Ohne klare Zahlen und verbindliche Fristen bleibt die Ankündigung für potenzielle Investoren wenig attraktiv. Unternehmen, die in Ladeinfrastruktur investieren wollen, brauchen Planungssicherheit – nicht vage Versprechungen auf eine Bedarfsanalyse, die ihrerseits wieder Monate dauern kann.
Bei der Vergabe von Ladeinfrastruktur durch Kommunen im öffentlichen Straßenraum bestehen seit langem Unsicherheiten – nicht nur in München, sondern bundesweit. Eine der zentralen Fragestellungen ist, ob Sondernutzungsgenehmigungen für Flächen auf Basis von Anträgen der Ladeanbieter ausreichen oder ob eine Ausschreibung erforderlich ist und wie diese ausgestaltet sein muss.
Um solche Fragen zu beantworten, hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur vor wenigen Tagen die Handreichung „Das Verhältnis von Sondernutzungserlaubnis und Vergaberecht“ veröffentlicht. Diese unterstützt Kommunen dabei, Flächen im öffentlichen Straßenraum für Ladeinfrastruktur rechtssicher zu vergeben. Die Ironie: Eine solche Handreichung hätte München viel Ärger ersparen können, wenn sie früher verfügbar gewesen wäre. Nun bleibt abzuwarten, ob die Stadt die neuen Vorgaben tatsächlich korrekt umsetzt – oder ob auch das dritte Verfahren vor Gericht endet.
Was bedeutet das für die E-Mobilität in München?
Sollte der Feriensenat dem Vorschlag zustimmen, steht München ein neues, wettbewerbliches Verfahren bevor. Der wesentliche Unterschied einer Konzessionsvergabe zum vorherigen Verfahren liegt darin, dass die Stadt mehr Mitspracherecht hätte – etwa bei Vorgaben zur Barrierefreiheit, zur Nutzung von Ökostrom oder zur Ladeleistung.
Ob die SWM sich erneut bewerben und wie viele ihrer 1.200 Ladepunkte sie wird halten können, wird sich erst im Laufe des Verfahrens zeigen. Ein Sprecher der Stadtwerke teilte mit, dass die SWM auf der Grundlage der näheren Ausgestaltung des Verfahrens über das weitere Vorgehen entscheiden würden.
Für E-Auto-Fahrende in München bedeutet der Neustart zunächst weitere Unsicherheit. Sollte das Verfahren länger dauern als erwartet, könnte die Stadt zeitweise ohne neue öffentliche Ladepunkte dastehen – ein Szenario, das angesichts der wachsenden E-Auto-Zulassungen in der Region vermieden werden sollte.
Doch die eigentliche Frage lautet: Wie viel Zeit kann sich München noch leisten? Während andere Städte ihre Ladeinfrastruktur ausbauen, verliert München wertvolle Jahre durch wiederholte Verfahrensfehler. Für die Glaubwürdigkeit der Stadt als Standort für E-Mobilität ist das ein schwerer Imageschaden – und für die Klimaziele ein fatales Signal. Titelfoto: SWM/Jan Schmiedel


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