Punktehandel StVG

Novelle des StVG: Punktehandel wird strafbar

Ab Juli greift eine StVG-Novelle mit spürbaren Folgen: Unter anderem wird der Punktehandel drastisch bestraft.

Zum 1. Juli tritt eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft, die für Autofahrer und Führerscheininhaber mehrere Änderungen mit sich bringt. Darauf weist der ADAC hin.

Eine wesentliche Neuerung betrifft den bislang praktizierten Punktehandel. Künftig drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, wenn Behörden durch falsche Angaben zur Verantwortlichkeit für Verkehrsverstöße getäuscht werden oder entsprechende Dienstleistungen angeboten beziehungsweise vermittelt werden. Der Gesetzgeber will damit ein Geschäftsmodell unterbinden, bei dem gegen Bezahlung fremde Personen die Verantwortung für Verkehrsordnungswidrigkeiten übernehmen.

Die Novelle schafft zudem die rechtliche Grundlage für den Einsatz sogenannter Scancars. Mit Kameratechnik ausgestattete Fahrzeuge können Parkverstöße automatisiert erfassen und dokumentieren. Dadurch soll die Parkraumüberwachung effizienter werden und mit geringerem Personalaufwand auskommen.

Verjährung erst nach 6 Monaten

Außerdem verlängert sich die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten von bislang drei auf künftig sechs Monate. Behörden erhalten damit deutlich mehr Zeit für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren. Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass ein Bußgeldbescheid nach einem Blitzerverstoß künftig auch deutlich später als nach drei Monaten zugestellt werden kann.

Darüber hinaus schafft die Gesetzesänderung die Grundlage für die Einführung eines digitalen Führerscheins. Der klassische Führerschein im Kartenformat bleibt weiterhin gültig. Künftig soll die Fahrerlaubnis alternativ oder ergänzend per Smartphone-App nachgewiesen werden können. Allerdings müssen in den kommenden Monaten erst noch die technischen Voraussetzungen für diese Option geschaffen werden. SP-X/Titelfoto: pixabay

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