Ladesäulenpflicht

Regierung beschließt Ladesäulenpflicht für Tankstellen

Ladesäulenpflicht beschlossen: Große Tankstellenunternehmen müssen ab Januar 2028 jeweils einen Schnellladepunkt installieren.

Große Tankstellenunternehmen ab dem 1. Januar 2028 jeweils einen Schnellladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt an ihren Tankstellen anbieten. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. So sollen rund 8.000 zusätzliche Schnellladepunkte an Tankstellen oder im direkten Umfeld entstehen – eine Maßnahme für den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur und damit für mehr Vertrauen in die Elektromobilität.

Zur Orientierung: Im März 2024 ermöglichten erst rund sieben Prozent der Tankstellen in Deutschland schnelles Laden mit Leistungen von mindestens 150 Kilowatt.

Um Schnelllader in der Fläche zu schaffen, gibt es zum einen das im Aufbau befindliche Deutschlandnetz, mit dem „möglichst zeitnah eine Basisversorgung mit Schnellladeinfrastruktur“ aufgebaut werden soll. Zudem teilt die Regierung mit: „Im Hinblick auf das Ziel von 15 Millionen E-Autos im Jahr 2030 wird sich der Bedarf an Ladeinfrastruktur in Zukunft weiter erhöhen. Deshalb braucht es aus Sicht der Bundesregierung eine gesetzliche Verpflichtung, die das Angebot an Lademöglichkeiten perspektivisch sichert“.

Ladesäulenpflicht: BDEW äußert Kritik

Die Versorgungsauflage für Tankstellen geht auf den „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ zurück, den die Regierung im Oktober 2022 beschlossen hatte – damals mit dem Ziel, dass bis Ende 2026 an mindestens 75 Prozent der Tankstellen Schnelllader mit mindestens 150 kW in Betrieb sein sollen. Dieses Ziel wurde aber später abgeschwächt, als die Auflage auf die größeren Tankstellenketten beschränkt wurde. Zudem wurde der Zeitrahmen bis 2028 verlängert.

Kritik an dem Plan der Regierung kommt etwa vom BDEW. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat sich mehrfach für einen bedarfsgerecheten Lade-Ausbau ausgesprochen und verweist darauf, dass bereits heute in Deutschland doppelt so viel Ladeleistung installiert sei, wie die europäischen Mindestziele vorgeben. „Eine Verpflichtung für Tankstellenbetreiber, Schnellladesäulen aufzubauen, braucht es nicht. Beim Umstieg auf Elektromobilität gilt es auch, sich teils von bestehenden Denkmustern zu lösen: Laden ist nicht Tanken, der Lademarkt ist ein ganz anderer als das Tankstellen-Geschäft mit Kraftstoffen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Titelfoto: Aral

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