E-Auto-Förderung

So klappt es mit dem Antrag für die E-Auto-Förderung

Um die neue E-Auto-Förderung zu bekommen gibt es einiges zu beachten. So muss man etwa ein BundID-Konto anlegen.

Die neue E-Auto-Förderung ist nach dem Bundesrat nun auf der Zielgeraden: Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 und kann voraussichtlich noch im Mai 2026 beantragt werden. Der Antrag läuft digital über die Förderzentrale Deutschland/Förderportal, und dafür braucht man unter anderem ein BundID-Konto mit hohem oder substantiell gesichertem Vertrauensniveau sowie die passenden Steuerunterlagen.

Gefördert werden neue Elektroautos, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender, jeweils unter Einkommensgrenzen und mit sozialer Staffelung. Für reine E-Autos nennt die Bundesregierung mindestens 3.000 Euro Förderung, bei niedrigeren Einkommen und mit Kindern kann die Summe bis zu 6.000 Euro steigen. Die Förderung gilt auch für Leasing, und das Fahrzeug muss seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen worden sein.

E-Auto-Förderung
Grafik: Umweltministerium

Was bedeuten die Einkommensgrenzen?

Wie erwähnt, soll die Antragsstrecke im Laufe des Monats Mai 2026 online gehen – und zwar auf dem neuen Portal „foerderzentrale.gov.de“ des Bundeswirtschaftsministeriums. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist wie schon bei der letzten E-Auto-Förderung wieder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die neue Förderung richtet sich nach bestimmten Einkommensgrenzen. Ohne Kinder liegt das Limit bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und mit zwei Kindern unter 18 Jahren bei 90.000 Euro. Wichtig zu wissen: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt üblicherweise deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Denn hierbei werden etwa noch Werbungskosten, Vorsorgeausgaben oder sonstige außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt.

Falsch ist die Annahme, dass auch der Grundfreibetrag von aktuell 12.348 Euro (Ledige) oder 24.696 Euro (Verheiratete) abgezogen wird. Dennoch gilt: Wenn etwa ein verheiratetes Paar gemeinsam 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, wird es in vielen Fällen durch die bei den Steuererklärungen abgesetzten Beträge unter der Obergrenze für die E-Auto-Förderung liegen und kann diese somit erhalten.

So beantragst du die Förderung

Eine Registrierung für das BundID-Konto ist unter id.bund.de/de möglich. Wichtig: Eine einfache Registrierung mit Nutzernamen und Passwort reicht für den Förderantrag nicht aus. Stattdessen braucht es für eine förderantragsfähige BundID wahlweise einen aktivierten Online-Personalausweis oder aber ein gültiges Elster-Zertifikat, mit dem man sich auch gegenüber dem Finanzamt identifizieren kann. Nur dann kann man einen E-Auto-Förderantrag stellen.

Außerdem sollte man die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Personen bereithalten, die zum Haushaltsjahreseinkommen beitragen, und diese dürfen maximal drei Jahre alt sein. Wenn Kinder im Haushalt relevant sind, müssen die Angaben dazu nachgewiesen werden, sofern sie nicht bereits aus den Steuerbescheiden hervorgehen. Titelfoto: Kia

Praktische Schritte

  1. BundID-Konto mit geeignetem Vertrauensniveau anlegen.
  2. Steuerbescheide und gegebenenfalls Kind-Nachweise vorbereiten.
  3. Fahrzeugdaten und Zulassungsnachweis bereitlegen; bei Plug-in-Hybriden oder Range-Extendern zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) besorgen.
  4. Den Antrag im Portal der Förderzentrale Deutschland ausfüllen, Dokumente hochladen und digital absenden.
  5. Auf die Bestätigung und spätere Auszahlung warten.

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