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Steigt die Dienstwagensteuer für Verbrenner?

Die SPD erörtert offenbar die Erhöhung der Dienstwagensteuer für Verbrenner auf bis zu 1,5 Prozent. E-Autos bleiben bei 0,25 Prozent.

Dienstwagen und die Besteuerung des geldwerten Vorteils sind immer wieder Gegenstand (finanz-)politischer Überlegungen. Nun diskutieren Verkehrspolitiker der SPD offenbar, die Besteuerung von Verbrennern auf 1,25 oder 1,5 Prozent des Listenpreises zu erhöhen, wie das „Handelsblatt“ berichtet.

Für Plug-in-Hybride, die größtenteils fossil fahren, wollen die SPD-Verkehrspolitiker dem nun bekannt gewordenen Plan zufolge den Steuersatz auf 0,75 Prozent anheben. Für Brennstoffzellen-Fahrzeuge soll der Steuersatz von 0,5 auf 0,25 Prozent und damit auf das Niveau Batterie-elektrischer Dienstfahrzeuge sinken. Für E-Autos plant die Bundesregierung eine Anhebung des maßgeblichen Bruttolistenpreises zur Anwendung der 0,25-Prozent-Regelung für die Privatnutzung von 60.000 auf 80.000 Euro.

Dienstwagensteuer: Auch PHEV sollen teurer werden

Aktuell zahlen Fahrerinnen und Fahrer von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor höchstens ein Prozent des Bruttolistenpreises, weil sie den privaten Gebrauch ihrer Dienstwagen als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Dazu kommt ein Betrag für die Entfernung zum Arbeitsplatz. E-Autos würden weiterhin mit 0,25 Prozent des Listenpreises besteuert.

Bei der SPD sollen sich nun Vorschläge für eine Novellierung der Steuer konkretisieren. „Wir schlagen eine Reform der Dienstwagen-Besteuerung vor, die klimaneutrale Antriebe in den Vordergrund stellt“, heißt es in einem SPD-Papier, das dem „Handelsblatt“ vorliegt. Der Kern des Vorstoßes: Ein an der Kfz-Steuer orientiertes Stufensystem soll die Steuer am CO2-Ausstoß der Fahrzeuge bemessen. Titelfoto: AdobeStock

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