THG-Quote für E-Lkw: Ab 2027 winken mehr als doppelt so hohe Erlöse für schwere Elektro-Lkw.
Schwere Elektro-Lkw können ab 2027 deutlich mehr Strommengen auf die THG-Quote anrechnen. Das Bundesumweltministerium hat neue pauschale Schätzwerte und einen höheren Anrechnungsfaktor beschlossen. Für Betreiber von E-Lkw der Fahrzeugklasse N3 steigt die anrechenbare Strommenge rechnerisch um rund 119 Prozent – und damit auch das Erlöspotenzial der THG-Quote für E-Lkw.
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen, den CO2-Ausstoß ihrer Kraftstoffe zu mindern. Betreiber von Elektrofahrzeugen können die durch ihren Stromverbrauch eingesparten Treibhausgase als Zertifikate an diese Unternehmen verkaufen. Für den Strom, der nicht an öffentlich zugänglichen Ladepunkten bezogen wird, gelten pauschale Schätzwerte: Statt den tatsächlichen Verbrauch jedes einzelnen Fahrzeugs nachzuweisen, wird eine festgelegte Strommenge angesetzt, die sich am durchschnittlichen Verbrauch der jeweiligen Fahrzeugklasse orientiert.
Höherer Anrechnungsfaktor für schwere Nutzfahrzeuge
Genau diese Schätzwerte hat das Bundesumweltministerium nun neu festgelegt. Für schwere Elektro-Lkw der Fahrzeugklasse N3 steigt die pauschal anrechenbare Strommenge ab 2027 von bislang 33.400 auf 54.800 kWh pro Fahrzeug und Jahr. Das entspricht einem Plus von rund 64 Prozent.
Hinzu kommt eine zweite Änderung: Der Anrechnungsfaktor für Fahrzeuge der Klasse N3 steigt ab 2027 von drei auf vier. Faktor und Schätzwert wirken zusammen. Aus beiden Änderungen ergibt sich rechnerisch eine um rund 119 Prozent höhere anrechenbare Strommenge pro Fahrzeug.
Für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 steigen die pauschalen Schätzwerte ebenfalls. Bei schweren E-Lkw fällt der Effekt durch die Kombination aus höherem Schätzwert und Faktor vier jedoch besonders deutlich aus.
Was bringen die neuen Regeln Betreibern von E-Lkw?
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat berechnet, was die Änderungen finanziell bedeuten könnten. Ausgangspunkt ist ein aktuelles Auszahlungsangebot von rund 5.177 Euro pro schwerem Elektro-Lkw. Bleiben Quotenpreis und Vermarktungsbedingungen unverändert, ergäbe sich für 2027 rechnerisch eine Auszahlung von rund 11.300 Euro pro Fahrzeug und Jahr.
Für eine Flotte von 20 E-Lkw lägen die zusätzlichen Erlöse gegenüber heute bei rund 123.000 Euro jährlich. Diese Beträge sind allerdings keine feststehenden Prämien. Die tatsächliche Auszahlung hängt vom künftigen Preis der THG-Quote und von den Konditionen des jeweiligen Vermarkters ab. Der höhere Schätzwert erhöht vor allem die Menge, die ein Betreiber vermarkten kann – nicht automatisch den später ausgezahlten Euro-Betrag.
THG-Prämie unterliegt Marktschwankungen
Wie stark die Erlöse am THG-Markt schwanken können, zeigt die Entwicklung bei Elektro-Pkw. Nach hohen Prämien in den Anfangsjahren brachen die Auszahlungen zwischenzeitlich deutlich ein und erholten sich 2026 wieder. Zugleich wurde laut Umweltbundesamt zuletzt nur für 58 Prozent der berechtigten Elektrofahrzeuge eine THG-Bescheinigung ausgestellt. 42 Prozent der Halter nutzten die mögliche Vermarktung damit nicht.
Für schwere Elektro-Lkw dürfte die THG-Quote aufgrund der deutlich höheren Beträge wirtschaftlich stärker ins Gewicht fallen. Der NABU sieht in den neuen Schätzwerten deshalb einen zusätzlichen Anreiz für Speditionen, ihre Flotten zu elektrifizieren.
Die THG-Quote ist keine staatliche Kaufprämie. Die Erlöse entstehen durch den Verkauf der anrechenbaren Treibhausgasminderung an quotenverpflichtete Unternehmen. Für Flottenbetreiber verbessern die neuen Regeln ab 2027 das Erlöspotenzial ihrer E-Lkw erheblich. Wie viel davon tatsächlich beim Betreiber ankommt, entscheidet weiterhin der Quotenmarkt. Titelfoto: MAN


Add a Comment