Verkehrsgerichtstag

Trunkenheit: Fahrzeug kann eingezogen werden

Der 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigte sich auch mit den Themen Unfallflucht und Punktehandel.

In den vergangenen Tagen fand wieder der Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Dessen wichtigste Empfehlungen: Keine Bagatellisierung von Unfallflucht, Auto-Entzug nach wiederholter Alkoholfahrt und Strafen für Punktehandel. Zwar ist die Einschätzung der Experten für den Gesetzgeber nicht bindend, in vielen Fällen folgt er ihnen aber.

Doch sehen wir uns die Empfehlungen im Einzelnen an: Geht es nach dem Verkehrsgerichtstag, soll Unfallflucht nicht wie in der Politik diskutiert zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. „Der Arbeitskreis ist mit großer Mehrheit der Ansicht, dass auch nach Unfällen mit Sachschäden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort weiterhin strafbar bleiben soll“, heißt es in der Empfehlung. Allerdings schlagen die Experten vor, dass die Vorschriften zum Paragrafen 142 StGB reformiert werden, da ihre Komplexität Verkehrsteilnehmer und Geschädigte vielfach überfordere.

Darüber hinaus wird die Einrichtung einer zentralen und neutralen Meldestelle empfohlen, bei der Unfallverursacher ihre Personalien hinterlegen können. Bislang müssen sie vor Ort auf die Polizei oder den Geschädigten warten. Zudem sollen den Empfehlungen zufolge Unfallflüchtige bei reinen Sachschäden glimpflicher davonkommen als bislang. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sollte dann nur angeordnet werden, wenn Gerichte dies im Einzelfall für angemessen halten.

Punktehandel soll unterbunden werden

In der Frage, wie wiederholte Trunkenheitsfahrten geahndet werden, spricht sich der Verkehrsgerichtstag für eine Verschärfung aus und empfiehlt, dass künftig das Fahrzeug eingezogen werden kann, auch wenn es sich nicht im Eigentum des Täters befindet. Die Einziehung soll dabei nicht nur auf Vorsatztaten beschränkt sein und nicht an konkreten Grenzwerten festgemacht werden. Voraussetzung ist aber, dass der Täter in den letzten fünf Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt rechtskräftig verurteilt worden ist.

Diskutiert wurde auch das Phänomen des Punktehandels. Dabei übernehmen private oder gewerblich vermittelte Autofahrer gegen Bezahlung die Punktestrafe eines Verkehrssünders. Zumindest so lange, wie es nur um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat geht. Solche Verschleierungsprozesse gefährden nach Ansicht der Experten die Sicherheit des Straßenverkehrs und beeinträchtigen die staatliche Rechtspflege. Sie empfehlen die Schaffung effektiver Sanktionsvorschriften, die auch die Verhängung von Fahrverboten gegen die tatsächlichen Fahrzeugführer und die Eintragung im Fahreignungsregister ermöglichen. Gewerbliche Internetangebote zur Punkteübernahme sollen unterbunden werden.

Darüber hinaus sprechen sich die Experten für einheitliche Passagierrechte im multimodalen Reisen aus – also der Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel für einzelne Etappen. Bislang gibt es für jede Beförderungsform eigene Regeln. Der zuständige Arbeitskreis spricht sich mit Zweidrittelmehrheit dafür aus, dass Entschädigungen gewährt werden sollten, wenn der Passagier aufgrund eines verpassten Anschlusses die Reise abbricht. Eine knappe Mehrheit fand zudem der Vorschlag, Entschädigungen auch für den Fall vorzusehen, dass der Passagier seine Reise fortsetzt und eine erhebliche Ankunftsverspätung am Endziel erleidet. Die Höhe der Entschädigung sollte sich am Ticketpreis orientieren. Nahezu einstimmig empfehlen die Experten, auch bei multimodalen Reisen einen Haftungsausschluss bei Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vorzusehen. SP-X/Titelfoto: pixabay

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