Bio-Diesel

Gefälschter Bio-Diesel: Ermittlungen eingestellt

Bio-Diesel aus China: Wegen fehlender Transparenz stellt die Staatsanwaltschaft Bonn Ermittlungen nun ein.

Es ist zum Verzweifeln. Da tut man als kleiner Privatmann alles Mögliche, um seinen CO2-Fußabdruck so klein wie möglich zu halten, baut eine Solaranlage aufs Dach, fährt ein E-Auto, kauft Bio-Gas für die Heizung und vermeidet Abfall: Doch immer wieder wird man von Vorfällen eingeholt, die einem die Motivation zu weiteren ökologischen Maßnahmen verleiten (könnten), da sie die Umwelt weit mehr schädigen als man selber je ausgleichen könnte.

Nach dem Diesel-Skandal, der auch heute noch nicht ausgestanden ist – zuletzt gab es ja neue Ermittlungen gegen BMW –, stehen nun die Chinesen im Verdacht, massenhaft gefälschten Bio-Diesel nach Europa geliefert zu haben. Statt wie angegeben aus pflanzlichen Reststoffen, soll er direkt aus Palmöl hergestellt worden sein. Palmöl-Diesel ist zum einen ökologisch problematisch, zum anderen darf er nicht mindernd bei der CO2-Bilanzierung angerechnet werden, anders als Kraftstoff aus Palmöl-Abfällen. Bei letzterem dürften die Produktionskapazitäten allerdings vergleichsweise gering sein, weshalb eine betrügerische Um-Zertifizierung für die Exporteure finanziell reizvoll sein könnte.

Bio-Diesel: Seltsam niedrige THG-Quoten

Aufmerksamkeit in Deutschland hat der Vorgang vor allem bei E-Autofahrern erhalten, die THG-Quoten beantragt haben. Die ausgezahlte Summe ist zuletzt stark gesunken. Branchenvertreter hatten dabei auf den Verdacht verwiesen, dass massenhaft falsch deklarierter Bio-Sprit die CO2-Bilanz der Mineralölgesellschaften aufhübscht. Diese müssen somit weniger Verschmutzungsrechte aufkaufen, wodurch für E-Autofahrer der Erlös aus dem Quotenhandel sinkt.

Bei der Kontrolle der Zertifizierung in China gelangen die deutschen Behörden allerdings schnell an Grenzen, wie ebenfalls aus der Antwort der Regierung hervorgeht. „Für die Durchführung von Audits im Ausland in Form einer Begehung vor Ort ist grundsätzlich die Zustimmung der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes einzuholen. Diese Genehmigung wurde von der Volksrepublik China nicht gewährt“, heißt es etwa. Somit waren lediglich Ferngutachten möglich. Zudem konnten die Unterlagen der Zertifizierungsstellen eingesehen werden. Allerdings bewertet die Regierung diese als „allgemein“, „intransparent“ und „insgesamt wenig aussagekräftig“.

Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft Bonn sah keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat, wie die Bundesregierung auf Anfrage des Parlaments mitteilt. Da stellt sich doch die Frage: Warum lässt man dann den Import dieses Produktes überhaupt zu? Titelfoto: pixabay

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