Tesla Fuhrpark

Verband: Tesla ist nicht fuhrparktauglich

Der BVF kritisiert den Elektroauto-Hersteller Tesla wegen dessen Mängel beim Service für Fuhrparks. Und nicht nur deswegen.

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. (BVF) kritisiert den Fahrzeughersteller Tesla für sein fehlendes Verständnis bei gewerblichen Flotten. Unzufriedenheit mit dem Elektroauto-Spezialist entstehe vor allem hinsichtlich des Kundenservices und Problemen mit der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Das führe dazu, dass zahlreiche Fuhrparkbetreibende ihren Unmut äußern und den Fahrzeughersteller nach Möglichkeit aus der Flotte verbannen.

„Eine komplexe Aufgabe“

„Unabhängig von der Frage technologischer Performance und beeindruckendem Marketing ist bekannt, dass Hersteller wie Tesla versuchen ‚neue Vertriebswege‘ zu gehen. Dies mag aus Sicht einer Kosteneinsparung durch ein reduziertes Vertriebs- und Service-Netz für den Hersteller wirtschaftlich sein, bei der Gewinnung und Betreuung von Flottenkunden funktioniert das aber schlecht“, erklärt BVF-Geschäftsführer Axel Schäfer. Was Fuhrparkbetreibende von Tesla wirklich benötigten, sei eine vernünftige Kommunikation, feste Ansprechpartner und eine hohe Servicequalität, so Schäfer. Das Fuhrparkmanagement sei eine komplexe Aufgabe, bei der es darum gehe, Prozessabläufe zu optimieren, um betriebliche Mobilität sicherzustellen. Der Fuhrparkverband mahnt, dass das ohne einen eng verzahnten Ablauf zwischen Hersteller beziehungsweise Händler und Unternehmensfuhrpark nicht möglich ist. Tesla verhindert dank mangelndem Service diese Möglichkeit.

Zurrösen fehlen komplett

„Bezogen auf die Betreuungsqualität bei Tesla würde man wohl sagen ‚Hinsetzen, 5‘. Stimmen wie ‚drei Tesla sind bestellt, leider‘ und ‚Die Abwicklung ist für Unternehmen eine Katastrophe, noch dazu, wenn man es gewohnt ist, als Großkunde behandelt zu werden.‘ bekommen wir in letzter Zeit häufiger zu hören. Das sollte Tesla zu denken geben“, meint Schäfer. Hinzu komme, dass die Frage, ob die Fahrzeuge überhaupt eingesetzt werden dürfen, umstritten ist. Beispielsweise sind nach den geltenden DGUV-Vorschriften Verzurrösen im Kofferraum erforderlich, bei Tesla aber nicht erhältlich. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung sei damit nicht möglich. „Manche Fuhrparkbetreibenden improvisieren und ordnen an, dass die Rückbank nicht umgeklappt werden darf, um Dinge zu transportieren. Das kann ja aber nicht Sinn der Sache sein“, so Schäfer.

„Ladungssicherung nicht möglich“

Auch der Fachreferent UVV und berufsgenossenschaftliche Fragen des Verbandes, Martin Kaus, sieht das ähnlich: „Aufgrund der mangelnden Zurrösen im Kofferraum ist eine korrekte Ladungssicherung nicht möglich. Die betroffenen Modelle können niemals die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 bestehen.“ Das gehe so weit, dass mehr und mehr Firmenkunden die Beschaffung von Fahrzeugen der Marke Tesla sperren. Titelfoto: Schulte

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