Gefahrstofflager

Unrechtmäßiges Gefahrstofflager in Grünheide?

Das Landesumweltamt Brandenburg hat Tesla wegen eines temporären Gefahrstofflagers angezeigt. Streit um Recycling-Anlage.

Keine andere Autofabrik in Deutschland war so prominent in den Medien vertreten wie die Gigafactory von Tesla in Grünheide bei Berlin. Wasserverbrauch, Betriebsgenehmigungen, ambitionierte Zeitpläne. Am Wochenende nun hat Tesla vermeldet, dass man innerhalb einer Woche 3.000 Model Y produziert habe. Doch die nächste Schlagzeile ist nicht fern gewesen: Am Montag berichtete zuerst Radio Berlin-Brandenburg (RBB) von strafrechtlichen Ermittlungen gegen Verantwortliche der Gigafactory nach einer Anzeige durch das Landesumweltamt Brandenburgs.

Im Raum steht der Vorwurf, dass Tesla mit dem Betrieb eines temporären Gefahrstofflagers auf seinem Werksgelände möglicherweise gegen Gesetze verstieß. Das werde jetzt von der Schwerpunkt-Abteilung zur Bekämpfung schwerer Wirtschafts- und Umweltkriminalität geprüft, so die Staatsanwaltschaft Potsdam laut RBB. Eine wichtige Rolle spiele dabei wohl, ob die Anlage über die notwendigen Genehmigungen verfügte.

War das Gefahrstofflager illegal?

In Frage scheint also nicht zu stehen, ob Tesla in Grünheide ein Gefahrstofflager betrieb, sondern ob das mangels Genehmigung illegal war. Der einschlägige Paragraph ist laut dem RBB-Bericht $327 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs, der das unerlaubte Betreiben von Anlagen unter Strafe stellt. Angesprochen werden darin unter anderem genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und Abfall-Entsorgungsanlagen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wie das Online-Magazin „Teslamag“ berichtet. Wer sie ohne Genehmigung oder trotz Untersagung betreibe, dem drohen eine Geld- oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe – qalso fast so viel wie für illegale Atom-Anlagen mit bis zu fünf Jahren laut Absatz 1.

Welche konkrete Verfehlung Tesla in Grünheide vorgeworfen wird, war laut RBB zunächst unklar. Die Anzeige soll vom Landesumwelt für Umwelt gestellt worden sein – der gleichen Behörde also, von der im März die abschließende Genehmigung für die aktuelle Phase der Gigafactory kam. Die Anzeige sei schon im August bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder eingegangen und dann zu der Schwerpunkt-Abteilung in Potsdam weitergeleitet worden.

Abfalllager brannte

Und noch etwas wurde bekannt: Auf dem Gelände der Gigafactory hat es nach Medien-Berichten vor Ende August mehrere kleinere Container-Brände gegeben. Ende September wurde ein größerer Feuerwehr-Einsatz bei Tesla erforderlich, weil 800 Kubikmeter gelagerter Papier- und Holzabfall in Brand geriet. Anschließend verfügte die Landesregierung, dass der Lagerplatz nicht mehr genutzt werden darf, weil Tesla dort ohne Genehmigung auch eine Recycling-Anlage betrieben habe (von der das Feuer wohl ausging).

Bis dahin hatte sich Tesla in einem Widerspruchsverfahren gegen die Einschätzung des Landes gewehrt, dass die Anlage genehmigt werden musste, stellte laut dem RBB-Bericht aber vergangene Woche doch nachträglich einen Antrag dafür. Ob es bei den jetzt laufenden strafrechtlichen Ermittlungen um diese Angelegenheit geht, ist aber offen. Pappe und Holz aus der Fabrik dürften nicht unbedingt als Gefahrstoffe eingestuft sein, und Landesumweltamt und Tesla schienen bislang nur auf verwaltungsrechtlicher Ebene uneins. Titelfoto: Tesla

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