PV-Anlage

Die eigene PV-Anlage: Ein Erfahrungsbericht

Eine PV-Anlage muss her. Teil 10 des Erfahrungsberichtes eines Solaranlagenbetreibers. Die Steuer…

Der Sommer sowie der Herbst sind vorbei, die Tage werden kürzer und die Stromausbeute weniger. Immerhin ist der Steuerberater zu Potte gekommen und hat seine Aufgabe erledigt, inklusive der Umsatzsteuervoranmeldung für das zweite Quartal. So seine Botschaft per E-Mail. Dankenswerterweise hat er die Übertragungsprotokolle von Elster beigefügt, denn jüngst bekamen wir Post vom Finanzamt: beides würde fehlen. Zudem die Umsatzsteuervoranmeldung für das 3. Quartal, die sofort zu tätigen sei. Weia.

Jetzt kommt die Steuer

Ich muss vorausschicken: Wie so viele andere hasse ich Steuerangelegenheiten, Schon die Sprache eines Finanzbeamten ist so abgehoben, dass ich zumeist gar nichts verstehe. Dennoch habe ich mich aufgerafft und beim Finanzamt (FA) angerufen. Beim ersten Telefonat stellte sich heraus, dass für die PV-Anlage eine andere Steuernummer gilt als meine persönliche. Da liege der Fehler, so die nette Dame, der Steuerberater habe die falsche gewählt.

Zwei Tutorials

Doch zunächst zur Umsatzsteuervoranmeldung. Die drängendste Frage lautete: Wie berechne ich den Betrag, den ich melden muss? Da hilft (wie so oft) Youtube weiter: Zwei Tutorials später fühlte ich mich gerüstet und meldete mich in Elster an. Den Zugang hatte ich mir schon wegen der Grundsteuererfassung zugelegt. Doch leider wollte Elster weder die eine noch die andere Steuernummer akzeptieren. Also wieder anrufen. Doch der nette Herr am anderen Ende unterbrach mich gleich – sein System sei ausgefallen, ich solle nachmittags nochmal anrufen. Lag es daran, dass Elster meine Nummern nicht wollte?

Wenn Elster abstürzt

Also nachmittags wieder angerufen. Das System im FA funktionierte wieder, und ein weiterer netter Herr klärte das Missverständnis mit den beiden Steuernummern. Das sei nun behoben, ich müsse nur noch die Umsatzsteuervoranmeldung für Q3 machen – und zwar mit meiner persönlichen Steuernummer, nicht mit der der PV-Anlage. Ist das logisch? Keine Ahnung. Doch siehe da: Elster lehnte sie erneut ab. Der nächste Anruf. Ich sollte doch bitte eine Null vor die Nummer setzen. Wie sich herausstellte nannte das FA in seinen Schreiben meine Steuernummer mal mit einer Null und mal ohne. Weia.

Immerhin: Nun funktionierte es. Und wenn man seinen zu versteuernden Betrag kennt, dauert es nicht mal 5 Minuten, das Formular auszufüllen – kein Vergleich mit der Grundsteuer. Nun hoffe ich mal, dass wir mit dem neuen Steuergesetz, das ja ab 1.1.2023 alle steuerlichen Maßnahmen für Anlagen unter 30 kWp aussetzt, ebenfalls verschont werden von weiteren Voranmeldungen jenseits der für Q4.

Taubenabwehr? Zu teuer!

Ansonsten läuft die Anlage problemlos; die Taubenabwehr lassen wir erst einmal ruhen, da der Kostenvoranschlag mit rund 2.700 Euro zu hoch ausgefallen ist. Wir warten erst mal ab, derzeit herrscht Ruhe. Habt ihr ähnliche Kosten für die Taubenabwehr gehabt?

Nun sind wir gespannt, ob die telefonische Aussage des FA, alles sei geregelt, wirklich zutrifft, oder ob nicht bald ein weiteres Mahnschreiben eintrudelt. Wir werden berichten…

Hier geht es zu Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8 und Teil 9 unseres Erfahrungsberichts. Titelfoto: pexels

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